Die Reitsaison mit der neuen Reiterplakette 2019 beginnen – Hinweise für Reiterinnen und Reiter im Kreis Herford

Kreis Herford. Jedes Pferd, das in der freien Landschaft und im Wald geritten wird, muss nach dem Landesnaturschutzgesetz ein gelbes Kennzeichen tragen. Mit dieser Reiterplakette können die Reiterinnen und Reiter jederzeit identifiziert werden. Das hilft dabei, eventuell auftretende Probleme zwischen Erholungssuchenden, Wanderern und Freizeitreitern leichter und schneller zu lösen. Auch für die kommende Reitsaison in diesem Jahr gibt es eine neue Reiterplakette 2019.

Dieses Kennzeichen besteht aus einem gelben Schild, das 8 mal 8 cm groß ist, auf dem die Buchstaben HF (für Kreis Herford) und eine Nummer sind. Außerdem muss ein Aufkleber mit der Aufschrift ”Reiterplakette” und dem jeweiligen Kalenderjahr angebracht werden. Dieser Aufkleber wird, ähnlich wie die TÜV-Plakette beim Auto, jährlich in einer anderen Farbe herausgegeben. Das Kennzeichen muss auf beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar angebracht sein. Es wird an den Halter des Reitpferdes ausgegeben und dieser muss sich im Einzelnen notieren, wer jeweils mit dem Pferd ausreitet, wenn er das Kennzeichen verleiht.

Die Aufzeichnungen sind auf Verlangen der zuständigen Behörde (die untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Herford) vorzulegen. Wer ohne gültiges Kennzeichen am Pferd angetroffen wird, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Das Reiterkennzeichen berechtigt zum Reiten in ganz Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Reitabgabe fließen der Landeskasse zu und werden ausschließlich zweckgebunden für die Unterhaltung der Reitwege und zur Reparatur von Schäden durch den Reitverkehr verwendet.

Die Reitplaketten sind im Servicebüro des Kreises Herford zum Preis von 38 € bei Erstanmeldung, 30 € bei jeder weiteren und 80 € für Reiterhöfe zu erwerben und können dort formlos, z. B. telefonisch bestellt werden (Tel.: 05221-130).

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