Rund ums Osterfeuer: Was ist erlaubt, was ist verboten

Osterfeuer

Osterfeuer - © Pixabay

Kreis Herford. Wie in jedem Jahr sieht man jetzt in der Landschaft wieder die großen Reisig- und Holzhaufen für die Osterfeuer liegen. Und dem alten germanischen Brauchtum des Frühlingsfeuers gemäß werden sie an Ostern angesteckt, um mit hellem Feuerschein über große Entfernungen weit sichtbar zu verbrennen und damit die Winterdämonen zu vertreiben und die hellere Jahreszeit – den Frühling – einzuleiten. Somit sind Osterfeuer ein altes Sinnbild der neu erwachten Natur.

„Dieses Jahr liegt Ostern sehr spät. Deshalb kann es sein, dass Zaunkönig, Rotkehlchen oder Heckenbraunelle den Haufen für das Osterfeuer schon für die Brut belegt haben. Oder der Igel, Spitzmäuse, oder ein Hase oder Kaninchen können bereits dort eingezogen sein.“, erklärt Hannelore Frick-Pohl von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Herford. Um diesen Einzug zu verhindern ist es sinnvoll, das Holz und die Zweige dünn und großflächig auszubreiten und erst kurz vor dem Abbrennen als Haufen aufzuschichten.

Wenn das Material übers Jahr angesammelt wird, siedeln sich holzzersetzenden Tiere an, diese locken wiederum Kriechtiere, Vögel und Säuger an, denen sie als Nahrung dienen. Einen besonderen Wert hat Totholz für die Insektenwelt. Viele Käfer und ihre Larven ernähren sich von zerfallenem Altholz, zahlreiche Hautflügler legen ihre Eier in von anderen Insekten vorgebohrten Holzgängen ab. Säugetiere und Reptilien finden in einem Reisighaufen einen optimalen Überwinterungsplatz und Unterschlupfmöglichkeiten.

Deshalb: Vor dem Abbrennen einen Haufen unbedingt umschichten, um den meisten Tieren die Möglichkeit zur Flucht geben.

Grundsätzlich sollten beim Osterfeuer einige Punkte beachtet werden

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