Höxter – Die Tradition, am Halloween Abend von Tür zu Tür zu ziehen und “Süßes oder Saures” zu fordern, wird seit einigen Jahren auch im Kreis Höxter gepflegt. Die Kreispolizeibehörde Höxter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass einige Aktionen auch ein juristisches Nachspiel haben können. Im Schutz der Dunkelheit, vermeintlich geschützt durch Masken und in der Gruppe, fällt bei einigen Kindern und Jugendlichen die Hemmschwelle. Wer Böller in Briefkästen wirft, Hausmüll auf Gehwegen verteilt, oder Pflanzen ausreißt, macht sich strafbar. Zerstörte Blumenkästen, verklebte Autoschlösser oder beschmierte Hauswände erfüllen den Tatbestand der Sachbeschädigung. Eine Fassadenreinigung kann schnell mehrere hundert Euro kosten. Für Taten, die Kinder unter 14 Jahren begehen, haften die Eltern. Damit Halloween gelingt und Streiche nicht ausarten, gibt die Kreispolizeibehörde Höxter einige Tipps, wie Eltern ihre Kinder auf diesen Abend vorbereiten können:
1. Reden Sie mit Ihren Kindern im Vorfeld über die Folgen von Streichen und zeigen Grenzen auf. 2. Kontrollieren Sie, mit welchen Utensilien sich ihre Kinder zur Halloween-Tour ausrüsten. 3.Fordern Sie Ihre Kinder auf, üble Scherze ihrer Gruppe nicht mitzumachen 4. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie Ihre Schützlinge beim alljährlichen “Halloween-Ausflug” begleiten, oder folgen Sie ihnen mit einigen Abstand. /He.
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