Schutzzonen beachten: Feuerwerk in bestimmten Bereichen verboten

Kreis Höxter weist auf gesetzliche Regelung hin

Feuerwerk

Symbolfoto - © Envato Elements

An Silvester begrüßen viele Menschen das neue Jahr traditionell mit Feuerwerk. Bei aller Freude sind jedoch einige Regeln und Verbote zu beachten. Darauf weisen der Kreis Höxter und die Ordnungsämter der zehn Städte hin.

So gilt für Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Seniorenheime grundsätzlich ein besonderer Schutz. In ihrer unmittelbaren Nähe dürfen an Silvester keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Gleiches gilt für Fachwerkhäuser, da hier ein erhöhtes Brandrisiko besteht.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, diese Regelung dringend zu beachten und auf die allgemeine Sicherheit Rücksicht zu nehmen. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich müssen Verursacher auch für den entstandenen Schaden aufkommen.

Bei jedem Feuerwerk sollten die Hinweise der Hersteller sorgfältig beachtet werden. „Besonders wichtig ist der ausreichende Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren, Gebäuden und Autos“, wirbt der Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Straßenverkehr des Kreises Höxter, Matthias Kämpfer, für einen verantwortungsvollen Umgang mit Böllern und Feuerwerkskörpern. „Außerdem sollten Raketen niemals aus der Hand gezündet werden, sondern zum Beispiel aus einer leeren Glasflasche, die in einem abgestellten Getränkekasten steht“, mahnt er zur Vorsicht.

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