Maskenpflicht gilt auch in Taxen

Gleiche Regelung wie im öffentlichen Nahverkehr

Taxi

Symbolfoto - © Envato Elements

„Auch in Taxen und Mietwagen gilt ab Montag eine Maskenpflicht“, erklärt der Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Straßenverkehr beim Kreis Höxter, Matthias Kämpfer.

In bestimmten Lebensbereichen, wie im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), gilt In Nordrhein-Westfalen ab Montag (27. April) eine Maskenpflicht. Zum ÖPNV gehören nach dem Personenbeförderungsrecht neben Bus und Bahn auch Taxen und Mietwagen. Darauf weist der Kreis Höxter hin.

Neben der Maskenpflicht sind bei Taxifahrten weitere Regelungen zu beachten. So dürfen keine Sammelfahrten durchgeführt werden. Wenn keine bauliche Abschirmung des Fahrgastraumes, wie zum Beispiel durch eine Trennscheibe, vorhanden ist, sollte ein  Mindestabstand von möglichst 1,5 Meter zur Fahrerin bzw. zum Fahrer eingehalten werden. Fahrgäste sollen deshalb grundsätzlich auf der Rückbank des Taxis hinter dem Beifahrersitz sitzen. Nur in Großraumtaxen können unter Einhaltung des Mindestabstands zur Fahrerin bzw. zum Fahrer mehrere zusammengehörende Fahrgäste befördert werden.

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