Gefährdete Glücksboten: Schwalben und ihre Nester stehen unter strengem Schutz

Mehlschwalben

Schwalben gehören zu den besonders geschützten Arten. Auch die kugelförmigen Lehmnester stehen unter Schutz. Sie dürfen auch nach der Brutzeit nicht entfernt werden. - © Frank Grawe

Früher waren Schwalben willkommene Frühlingsboten, die als Glücksbringer für Haus und Hof galten. „Heute gehören sie zu den bedrohten Arten und stehen unter besonderem Schutz“, sagt die Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Höxter, Dr. Kathrin Weiß. Das gilt auch für ihre kugelförmigen Nester, die nicht entfernt werden dürfen.

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es streng verboten, Schwalben zu jagen oder zu stören, ihre Nester zu beschädigen oder zu beseitigen „Verstöße gegen den Naturschutz sind kein Kavaliersdelikt“, betont sie. Wer ein Schwalbennest während der Brutzeit entfernt, begeht eine Straftat. Auch außerhalb der Brutzeit dürfen die Schwalbennester nicht entfernt werden. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Nur im Ausnahmefall darf ein Schwalbennest beseitigt werden, wenn dies zum Beispiel bei einer Fassadensanierung oder bei Umbauarbeiten unbedingt erforderlich ist. „Dazu bedarf es jedoch einer Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde“, macht Dr. Kathrin Weiß deutlich. Erst wenn eine Genehmigung vorliegt und das Nest nach dem Ende der Brutzeit von den Schwalben verlassen wurde, darf es entfernt werden. Dies ist grundsätzlich mit einer besonderen Auflage verbunden: „Jedes beseitigte Schwalbennest muss durch ein Kunstnest an derselben Stelle ersetzt werden“, erläutert sie und empfiehlt, sich frühzeitig von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Höxter beraten lassen.

Von April bis September leben die heimischen Mehl- und Rauchschwalben als Kulturfolger im Siedlungsbereich. Sie bauen ihre Nester sehr aufwendig aus Lehmkügelchen unter Stalldächern und Dachvorsprüngen, um ihren Nachwuchs warm und trocken aufzuziehen. Diese haltbaren Lehmnester nutzen sie jedes Jahr wieder, weil der Bau viel Energie kostet. Deshalb stehen auch die Nester als Brut- und Lebensstätte der weitreisenden Zugvögel unter Schutz. Den Winter verbringen Schwalben in Afrika.

Unabhängig von rechtlichen Verboten und Geboten bittet die untere Naturschutzbehörde darum, grundsätzlich Rücksicht auf im oder am Haus brütende Vögel zu nehmen. „Auch wenn es manchmal lästig ist“, wie Antje Kayser einräumt, die beim Kreis Höxter für den Natur- und Artenschutz zuständig ist. Gegen den Vogelkot könne man ein Brett im Abstand von 50 bis 60 Zentimetern unterhalb des Nestes anbringen. Dies verhindere eine Verschmutzung von Fensterbrettern, Fassaden oder Wegen.

„Schwalben sind nicht nur besonders schützenswert, sie sind auch sehr nützlich“, betont Antje Kayser. „Denn sie ernähren sich vor allem von Fliegen, Mücken, Blattläusen und Schnaken.“ Eine Schwalbenfamilie vertilge während der Jungenaufzucht zahllose Insekten, die im Flug erbeutet werden.

Wer Fragen zum Thema Vogelschutz hat oder eine Beratung zu Schwalbennestern wünscht, wendet sich an Kreismitarbeiterin Antje Kayser von der unteren Naturschutzbehörde, Telefon 05271/965-4217.

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