Höxter – Seit 1984 besteht die Gurtpflicht für alle Insassen im Fahrzeug.
Mit dem angelegten Sicherheitsgurt lässt sich das Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls erheblich reduzieren.
Notorische Gurtmuffel führen bei einer Verkehrskontrolle oft an, dass sie sich im Notfall mit den Händen abstützen könnten. Tests haben jedoch bewiesen, dass bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 14 km/h Kräfte entstehen, die dem Achtfachen des eigenen Körpergewichts entsprechen. Dies kann niemand abfangen.
Bereits ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h kann es im Falle eines Aufpralls ohne Sicherheitsgurt zu schweren Verletzungen kommen. Hierzu zählen u.a. der Aufprall mit dem Kopf auf das Lenkrad oder Armaturenbrett, das Durchschlagen der Windschutzscheibe und der Zusammenstoß mit anderen Fahrzeuginsassen.
Auch ist es ein Trugschluss, dass ein Airbag den nicht angelegten Gurt ersetzen kann. Im Falle eines Unfalls ist ein Airbag nicht nur so gut wie wirkungslos, sondern schlimmstenfalls sogar tödlich, da er durch seine schnelle Entfaltung schwere Gesichts- und Kopfverletzungen verursachen kann. Der Airbag kann nur in Verbindung mit dem angelegten Sicherheitsgurt seine Wirkung voll entfalten.
Einige Menschen glauben auch, dass sie sich auf den Rücksitzen nicht angurten müssten. Bei einem Verkehrsunfall können sie jedoch unkontrolliert durch das Fahrzeug geschleudert werden und hierbei andere Insassen, wie z.B. den Fahrer und den Beifahrer schwer verletzen.
Ein Fahrzeugführer sollte daher schon in seinem eigenen Interesse dafür sorgen, dass alle mitfahrenden Personen angegurtet sind.
Kleine Kinder dürfen nur in geeigneten Kindersitzen befördert werden, da die Gurtsysteme im PKW für Erwachsene ausgelegt sind und Kindern nicht den nötigen Schutz bieten können.
Folgende Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Anschnallpflicht vor:
– Bußgeld in Höhe von 30 Euro: Fahren ohne Sicherheitsgurt oder ein Kind nicht vorschriftsgemäß gesichert
– Bußgeld in Höhe von 35: mehrere Kinder nicht vorschriftsgemäß gesichert
– Bußgeld in Höhe von 60 Euro und 1 Punkt: ein Kind ohne jede Sicherung transportiert
– Bußgeld in Höhe von 70 Euro und 1 Punkt: mehrere Kinder ohne jede Sicherung transportiert
Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Höxter unter der Telefonnummer 05271/9620 zur Verfügung.
Eine unfallfreie Fahrt wünscht der Verkehrsdienst Höxter /He.
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