Kostenlose Annahme von Baum- und Strauchschnitt für Privatpersonen aus Horn-Bad Meinberg

Grünschnitt

Symbolfoto - © Envato Elements

Die Stadt Horn-Bad Meinberg bietet ihren Bürgerinnen und Bürger wie schon in den vergangenen Jahren wieder die Möglichkeit, ihren Baum- und Strauchschnitt kostenlos abzugeben. Am Freitag, 18. März  von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie am  Samstag, 19. Oktober von 8.00 bis 12.00 Uhr ist die Abgabe wie üblich auf dem Schützenplatz am Eggestadion im Stadtteil Horn möglich. Die Aktion erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe (GAL).

Berechtigt sind ausschließlich Einwohnerinnen und Einwohner aus Horn-Bad Meinberg. Privathaushalte dürfen Mengen bis zu 6 cbm mit PKW oder PKW mit Anhänger anliefern. Anlieferungen von Gewerbetreibenden oder per LKW sowie aus anderen Kommunen werden grundsätzlich nicht angenommen. Gegebenenfalls ist der Nachweis über den Wohnsitz durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses zu führen.

„Mit diesem Angebot wollen wir dem verbotenen Ablagern von Baum- und Strauchschnitt im Wald und in der freien Landschaft vorbeugen“, erklärt Henning Fiener vom Fachbereich Stadtwerke, Umwelt und öffentliche Einrichtungen der Stadt Horn-Bad Meinberg: „Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung geht auch eine umweltgerechte Verwertung einher.“

Denn eine Verbrennung des Materials ist nicht gestattet. Stattdessen wird der abgegebene Grünschnitt aufbereitet und anschließend zu hochwertigem Kompostmaterial weiterverarbeitet. Dementsprechend dürfen ausschließlich Baum- oder Strauchschnitt (Astdurchmesser max. 10 cm), Heckenschnitt und verholzte Pflanzenteile abgegeben werden. Zur weiteren Verarbeitung ungeeignetes Material, insbesondere Rasenschnitt, Laub, Wurzelabschnitte oder ähnliches werden nicht abgenommen.

„Die Annahme erfolgt nur nach vorheriger Prüfung der Abgabeberechtigung und des angelieferten Materials durch einen Mitarbeiter der Stadt Horn-Bad Meinberg“, weist Henning Fiener hin.

Außerhalb der Termine ist die Anlieferung am Eggestadion ebenso wie die Ablagerung dieser oder anderer Abfälle verboten. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass die Annahmefläche unbefestigt ist. Jegliche Haftung für daraus resultierende Schäden ist ausgeschlossen.

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