Anmeldung von schulpflichtigen Kindern in den Grundschulen der Stadt Horn-Bad Meinberg

Horn Bad-Meinberg – Kinder, die bis zum Beginn des 30. September 2017 das 6. Lebensjahr vollendet und im Land Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, werden am 01. August 2017 schulpflichtig und sind bei einer Grundschule anzumelden.

Kinder, die nach dem o.a. Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft der Schulleiter.

Die Anmeldung erfolgt bei einer Grundschule nach Wahl der Erziehungsberechtigten

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, bei der Anmeldung die Geburtsurkunde des Kindes, den Ihnen übersandten und von ihnen ausgefüllten Anmeldebogen und die ihnen ebenfalls übersandte und von Ihnen ausgefüllte Erklärung zur Sorgeberechtigung vorzulegen. Eltern ausländischer Kinder haben ferner ihren Aufenthaltstitel mitzubringen. Die Kinder brauchen zur Anmeldung nicht mitgebracht werden, da die Sprachstandfeststellungen sowie die schulärztliche Untersuchung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

Die Anmeldungen an den Grundschulen der Stadt Horn-Bad Meinberg sind wie folgt vorzunehmen:

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