Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz unterwegs

Eigentumsverhältnisse unklar

Roller

Symbolfoto - © Freepik

Löhne – Am Samstag (24.10.) bemerkten Polizeibeamte gegen 19.30 Uhr auf der Nordbahnstraße ein Kleinkraftrad ohne eingeschaltete Beleuchtung, das mit zwei jugendlichen Personen besetzt war. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass sich an besagtem Roller kein Versichungskennzeichen befand und auch kein Versicherungsschutz besteht. Der 17-jährige Fahrer ist zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Da vor Ort kein Nachweis über die Eigentumsverhältnisse erbracht werden konnte, stellten die Beamten den Roller sicher. Eine Halterabfrage verlief bisher ergebnislos. Da der Fahrer und seine Beifahrerin noch nicht volljährig sind, wurden ihre Erziehungsberechtigen verständigt.

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