Verbotene Säuglingsberuhigung im Straßenverkehr

32584 Löhne – Auch erfahrene Polizeibeamte werden immer wieder durch das Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer überrascht. So auch ein Beamter der Kradstaffel, der am Donnerstag (20.4.) gegen 18:25 Uhr im Rahmen seiner Streife die Ulenburger Buchenallee in Richtung Kirchlengern befuhr. Dabei fiel ihm ein Skoda-Kombi auf, der ihm in langsamer Fahrt entgegenkam. Unter dem Kombi durchschauend konnte er erkennen, dass ein zunächst nicht klar erkennbarer Anhänger hinter dem Fahrzeug hergezogen wurde. Auffallend waren die dünnen Reifen und die geringe Spurbreite. Beim Passieren des Autos kam dem Beamten dann die Erkenntnis: Es handelte sich um einen Kinderwagen. Ein 71-jähriger Löhner saß im Kofferraum und fungierte bei geöffneter Heckklappe als “menschliche Anhängerkupplung” des ungewöhnlichen Gespanns. In dem Kinderwagen lag der 2 Monate alte Enkel der 63-jährigen Fahrzeugführerin. Der junge Mitbürger war über die Unterbrechung der Reise nicht erfreut und protestierte lautstark. Nicht geklärt ist, ob dieser ungewöhnliche Transport zur Beruhigung des Säuglings oder der Erleichterung des Großvaters beim Spaziergang diente. Der Beamte untersagte die gewählte Form des Anhängens und wies eindringlich auf die damit verbundenen Gefahren hin. Die beiden Großeltern erwartet nun ein Bußgeld.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Herford
Pressestelle Herford
(hay) Steven Haydon
Telefon: 05221 888 1250
E-Mail: pressestelle.herford@polizei.nrw.de

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