#clever überlegt?! – Mediennutzung in der Familie

Mediennutzung Familie

Referent Franz-Philipp Dubberke vor den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Haus der Bildung. - © Kreis Minden-Lübbecke, Patricia Intemann

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises Minden-Lübbecke hat in Kooperation mit der Medienwerkstatt Lübbecke die Qualifizierungs-Veranstaltung „Medienerziehung in der Familie“ im Haus der Bildung durchgeführt. Die Veranstaltung fand im Rahmen der Landesprogramme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“ statt. Eingeladen waren die Elternbegleiterinnen und -begleiter aus den Programmen, pädagogische Fach- und Lehrkräfte sowie weitere interessierte Gäste aus KiTas und Schulen.

Einen interaktiven Vortrag hatte der Medienpädagoge Franz-Philipp Dubberke vorbereitet. Er unternahm mit den Teilnehmenden eine Zeitreise durch die Entwicklung der Medien – vom Buch, Radio, TV und Telefon bis zu der multimedialen Technik von heute. Jede Generation „verteufelte“ das Neue, so Dubberke, nur lässt sich die Entwicklung nicht aufhalten: „Wenn wir am Esstisch mit dem Smartphone beschäftigt sind und dabei von den Kindern verlangen das Handy am Tisch nicht zu nutzen, wirkt das nicht authentisch.“ Wenn Regeln für die Nutzung der Medien vereinbart wurden, so ist es wichtig, das Erwachsene als gutes Beispiel voran gehen. Es gibt Regeln, an die sich auch die Erwachsenen halten sollten. „Wichtig ist, dass unsere Kinder in einem geschützten Umfeld den Umgang mit den digitalen Medien lernen ohne Schaden zu nehmen.“ Im Vortrag wurden Themen wie Kinderschutz-Einstellungen, Mediennutzungsvertrag sowie Datensicherheit behandelt und die 43 Teilnehmenden durften diese in Kleingruppen an Tablets vor Ort ausprobieren und konfigurieren.

Darüber hinaus wurden die aktuell beliebten Youtuber, Videospiele und Filme der Kinder und Jugendlichen vorgestellt. Ein wichtiges Thema war der Kinderschutz, der auf vielen Medien mit der Abkürzung USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle bei Computerspielen) oder FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) mit Altersfreigaben kenntlich gemacht wird. Erst ab dem gekennzeichneten Alter dürfen nach Jugendschutzgesetz, Kinder und Jugendliche diese Medien konsumieren, da sonst Entwicklungsbeeinträchtigungen eintreten können. Ob Kindern und Jugendlichen trotz des erreichten Alters diese Medien zugemutet werden sollten, ist jedoch von der individuellen Entwicklung des Kindes abhängig. Die Eltern dürfen für ihre Kinder entscheiden, ob das Kind zum Beispiel mit 11 ½ Jahren den Film ab FSK 12 schauen darf. Ebenso wurde die empfohlene Dauer der täglichen Medienzeit diskutiert. Dazu gebe es beispielsweise von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfohlene Zeiten. Wichtig beim Umgang mit Medien sei jedoch immer, niemals unüberlegt und freizugänglich Kindern Medien zu erlauben, sondern auf den Entwicklungsstand zu achten und gemeinsam mit dem Kind Regeln einzuführen und zu besprechen.

Am Ende der dreistündigen Veranstaltung gab es durchweg positives Feedback von den Teilnehmenden. So berichtete eine Teilnehmerin: „Das Thema wurde locker und interessant erklärt, auch die Arbeit mit den Tablets war eine gute Abwechslung zum Zuhören.“

Die nächste Veranstaltung im Rahmen der Landesprogramme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“ findet im Dezember zum Thema „Mehrsprachigkeit und Literacy“ statt. Ansprechpartnerinnen im Kommunalen Integrationszentrum im Kreisschulamt sind Diana Feuerriegel, Tel.: 0571-807-21690 (Griffbereit und Rucksack KiTa) sowie Patricia Intemann, Tel.: 0571-807-21710 (Rucksack Schule).

Die mobile Version verlassen