#Bielefeld, #Petershagen, #Minden, #Nienburg – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Polizei Minden-Lübbecke
Die am Freitag von der Staatsanwaltschaft Bielefeld beantragen Haftbefehle wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes gegen den Fahrer und Beifahrer des unfallverursachenden Renaults wurden noch am Freitag vom Amtsgericht Minden zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts “ist der bedingte Tötungsvorsatz nicht sicher begründbar”, so die ermittlungsführende Staatsanwältin Stefanie Jürgenlohmann. Auch die Ergebnisse der Blutuntersuchungen stehen noch aus.
Bereits am Wochenende wurden die beiden Insassen des Twingos noch aus den Krankenhäusern entlassen. Beim einzigen Überlebenden aus dem BMW steht eine Entlassung bevor.
Auf den Zeugenaufruf der Polizei vom vergangenen Freitag sind bereits erste Hinweise eingegangen. Hiernach wurde entlang der B 482 und der umliegenden Ortschaften in der Zeit vor dem Unfall ein Auto beobachtet, welches in Zusammenhang mit dem Unfall gebracht werden kann. Hier dauern die Befragungen an. Die am Unfall beteiligten Fahrzeuge sind weiterhin sichergestellt und wurden von der Polizei sowie Sachverständigen der DEKRA am Montag nochmals begutachtet. Des Weiteren laufen die Ermittlungen der Polizei zur Aufhellung des schrecklichen Ereignisses auf Hochtouren.
In diesem Zusammenhang wendet sich Polizei nochmals an die Bevölkerung. Zeugen, denen am vergangenen Mittwoch (25. Mai), vor 23 Uhr, im Raum Petershagen, Döhren, Wasserstraße sowie deren Nahbereich ein blauer Renault Twingo oder ein Auto mit Blaulicht aufgefallen ist, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer (0571) 8866-0 an die Polizei in Minden zu wenden.
Rückfragen bitte an:
Polizei Minden-Lübbecke
Telefon: 0571/8866-1300 od. 1301
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