266 Fahrer bei kreisweiten Geschwindigkeitskontrollen aufgefallen

Geschwindigkeitskontrolle

Symbolfoto - © Polizei

Kreis Paderborn – Am vergangenen Freitag haben die Kreispolizeibehörde Paderborn in Kooperation mit dem Kreis und der Stadt Paderborn an 12 verschiedenen Strecken im Kreisgebiet Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Zwischen 06.00 Uhr und 14.00 Uhr fielen dabei 266 Fahrer auf, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten hatten. 214 Verstöße blieben im geringfügigen Bereich, der mit Verwarnungsgeld bis 35 Euro geahndet wird. Gegen 52 Fahrer werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Gemessen wurde in Paderborn, in Salzkotten sowie im Zuge der L776 von der B1 bis zur Kreisgrenze bei Büren. Die meisten Übertretungen registrierte die Polizei auf der B64 bei Paderborn zwischen den Anschlussstellen Warburger Straße und Georg-Marshall-Ring. Hier waren 103 Fahrer zu schnell unterwegs. Auf der K28 (Alte Schanze) bei Paderborn-Elsen fuhr eine Autofahrerin im 70er Bereich mit 127 km/h durch den Messstrahl des Lasergeräts. 240 Euro Bußgeld plus Gebühren, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot sind die Konsequenz der Raserei. Damit hat auch ein Motorradfahrer zu rechnen, der auf der B64 59 km/h zu schnell war. In zwei Paderborner 30er Zonen an der Penzlinger Straße und der Ferdinandstraße waren insgesamt 50 Fahrzeuge zu schnell. 49 kamen mit einem Verwarnungsgeld davon, ein Fahrer fuhr 54 km/h und muss ein Bußgeld zahlen.

Mit steigender Geschwindigkeit erhöht sich das Unfallrisiko und die Gefahr im Falle eines Unglücks schwere Verletzungen zu erleiden. Die Polizei verdeutlicht das en einem Beispiel: Ein Fahrzeug fährt 30 km/h. Verkehrsbedingt muss der Fahrer nun eine Vollbremsung einleiten. Reaktionszeit und Bremsweg ergeben addiert die Entfernung, die das Fahrzeug zum Anhalten braucht. Bei 30 km/h sind dies etwa 17 Meter. Fährt das Fahrzeug jedoch 50 km/h, beträgt bereits die Entfernung, die es während der Reaktionszeit des Fahrers zurücklegt, schon 16 Meter. Erst ab dem siebzehnten Meter beginnt der Fahrer damit, das Fahrzeug zu bremsen. Das heißt also: Wo ein Fahrzeug bei 30 km/h nach einer Vollbremsung bereits steht, fängt der Fahrer bei 50 km/h erst an zu bremsen. Oder noch deutlicher: Ein Hindernis in 18 Metern Entfernung wird bei 50 km/h nahezu ungebremst getroffen, während es bei 30 km/h gar nicht erst zu einem Zusammenprall gekommen wäre. Das ist kein Schicksal, sondern eine physikalische Tatsache! Führt man sich nun vor Augen, dass dieses »Hindernis« nicht unbedingt ein anderes Fahrzeug, sondern beispielsweise auch ein Kind sein könnte, wird jedem klar, wie schwerwiegend die Folgen der Fahrgeschwindigkeit sind und wie unmittelbar der Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit und Unfallfolge ist. Deswegen: Nehmen Sie Rücksicht und halten sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen – Denken Sie auch daran, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch “zu schnell” sein kann, wenn die Straßenverhältnisse und Witterungsbedingungen nicht passen. Gerade jetzt in Herbst und Winter lauern diese Gefahren besonders!

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