Pkw-Fahrer nach Flucht vor der Polizei verunglückt

Paderborn – Schwere Verletzungen zog sich ein 22-jähriger alkoholisierter Seatfahrer zu, nachdem er auf der Flucht vor der Polizei von der Fahrbahn abkam und mit einem Straßenbaum kollidierte. Zuvor war der junge Fahrer, der zudem keine Fahrerlaubnis besitzt, mit hoher Geschwindigkeit durch die Innenstadt von Paderborn gerast und hatte hierbei mehrere Ampeln bei Rotlicht passiert.

Gegen 22:40 Uhr wartete eine Polizeistreife vor einer roten Ampel am Kasseler Tor, als sich ihnen der Seat von hinten mit überhöhter Geschwindigkeit näherte. Ohne auf das auch für ihn geltende Rotlicht zu achten, fuhr der Seat mit gleichbleibender Geschwindigkeit an dem Streifenwagen vorbei und setzte seine Fahrt in Richtung Busdorfwall fort. Die Beamten nahmen unverzüglich die Verfolgung des Pkw auf, welcher im weiteren Verlauf nach rechts auf die Driburger Straße abbog und hier noch weiter beschleunigte. Währenddessen meldeten Zeugen, dass der Pkw zuvor über den Liboriberg gerast war, wo er bereits 2 rote Ampeln missachtet hatte. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit verloren die Beamten den Seat noch auf der Driburger Straße aus den Augen. Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung wurde der Pkw letztlich im Bereich der Kreuzung Driburger Straße / George-Marshall-Ring im Graben liegend aufgefunden. Anhand der Spurenlage konnte ermittelt werden, dass er bei seiner Flucht nach rechts auf den George-Marshall-Ring abbiegen wollte. Dieses misslang ihm jedoch, sodass er geradeaus über die dortige Verkehrsinsel fuhr, wo er zunächst einen Wegweiser aus der Verankerung riss. Anschließend rutschte er in den gegenüberliegenden Straßengraben und kollidierte hier mit einem Straßenbaum. Der schwer verletzte Fahrer saß bei Eintreffen der Polizei noch auf dem Fahrersitz. Er wurde nach notärztlicher Versorgung in ein Paderborner Krankenhaus verbracht. Weil er zudem stark unter Alkoholeinfluss stand, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Weitere Überprüfungen ergaben, dass er zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.

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