Diese Clowns bereiten keinen Spaß

Kreis Paderborn – Ja, sie sind auch im Kreis Paderborn angekommen, die bösen Clowns, die anstatt Menschen zum Lachen zu bringen nur Angst und Schrecken verbreiten. “Horror-Clowns” oder “Grusel-Clown” haben sich über Sozial-Media eingeschlichen – und bislang nur dort. Über Facebook, Whatsapp und viele andere “soziale” Anwendungen verbreitet sich ihr unlustiges Unwesen. Sie sind nicht wirklich da, auch wenn es immer wieder mit gefälschten Bildern “gepostet” und tausendfach geteilt wird. Bei der Polizei häufen sich die Anfragen verängstigter “Sozial-Media-Nutzer”. Zweimal wurde die Polizei am Wochenende gerufen, weil Kinder (12/13) angaben, von Clowns erschreckt worden zu sein. Ob es diese Clowns gab, konnte nicht geklärt werden. Zeugen gab es nicht. Fest steht: Beide Kinder hatten Angst – Horrormasken hatten sie allerdings nicht gesehen. Das Phänomen kannten sie durch die Medien.

Die Paderborner Polizei rät: “Teilen Sie die kursierenden ‘Horrorclownmeldungen’ nicht über Facebook etc., sondern rufen sie die Polizei per Notruf, wenn Ihnen solche Clowns begegnen. Dann besteht durchaus die Chance die “Spaßverderber” zu enttarnen und zur Verantwortung zu ziehen – denn selbst das Erschrecken kann schon eine strafbare Körperverletzung sein.”

Das Landeskriminalamt NRW hat weitere Informationen und wichtige Tipps zum Thema zusammengestellt:

Verhaltenshinweise im Zusammenhang mit körperlichen Angriffen durch in Clownmaskierung agierende Täter

Auch in Deutschland häufen sich die Meldungen über als Clown kostümierte Menschen, die es sich offenbar zum Ziel gesetzt haben, unbeteiligte Passanten zu er-schrecken. Dabei kommt es immer wieder auch zu gewalttätigen Angriffen. Hierbei handelt es sich um einen Trend, der in den USA seit mehreren Jahren bekannt ist und nunmehr vermehrt auch in Deutschland anzutreffen ist. Die Maskierung als Clown bewirkt, dass es in der Regel keine Hinweise auf die Identität des Angreifers gibt. Zur weiteren Erkenntnisgewinnung, die zur Aufklärung von Straftaten führen kann, zählen auch Hinweise zu Fluchtrichtungen und weitere Detailangaben. Die Polizei ist daher auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen. In Einzelfällen wird berichtet, dass die unbekannten Angreifer Waffen mit sich führen. Beachten Sie bitte in jedem Fall die allgemeinen Hinweise der Polizei:

Es kursieren jedoch auch Falschmeldungen, sogenannte Fakemeldungen. Daher gilt: Lassen Sie sich nicht durch Meldungen in den sozialen Netzwerken beeinflussen. Hierunter sind unter anderem auch sogenannte “Prank1-Videos” zu finden. Ein zusätzliches Teilen solcher Videos kann weitere Teile der Bevölkerung verunsichern. Daher bittet die Polizei, dass Sie solche Videos nicht teilen. Kommentare in den sozialen Netzwerken und zu Online-Presseveröffentlichungen rufen verstärkt zur Selbstjustiz gegenüber den vermeintlichen als Clowns verkleideten Angreifern auf. Die Polizei warnt ausdrücklich vor Selbstjustiz. Sie ist in allen Fällen strafbar.

Nicht jede als Clown verkleidete Person will Sie tatsächlich angreifen. In den meisten Fällen liegt die Intention des Maskierten im “bloßen” Erschrecken und hat lange Tradition, insbesondere um die Zeit des 31. Oktober eines Jahres (Halloween). Auch das bloße Erschrecken kann schon strafrechtlich relevante Konsequenzen haben, wenn sich der so Erschreckte als Folge z. B. verletzt.

Die Tipps des LKA NRW im auch im Internet eingestellt: https://www.polizei.nrw.de/artikel__14753.html

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