“Halloween”: Sachbeschädigungen sind kein Kavaliersdelikt Polizei erhöht Dienststärke

Kreis Paderborn – Gib mir Süßes, sonst gibt’s Saures! Der ursprünglich von irischen Einwanderern in die USA mitgebrachte Brauch, hat seit einigen Jahren auch in Deutschland Einzug gehalten. In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird auch hier “Halloween” gefeiert. Dazu gehören nicht nur ausgehöhlte und mit Kerzen beleuchtete Kürbisse sondern auch als Geister oder Hexen verkleidete Kinder, die von Haus zu Haus ziehen und um Süßigkeiten bitten. Wer nichts gibt, dem wird – so die vermutlich aus Nordamerika stammende Sitte – ein Streich gespielt. Aber – Streiche haben deutliche Grenzen!

Die Polizei Paderborn weist ausdrücklich darauf hin, dass Sachbeschädigungen aller Art keine Streiche sind, sondern ganz klar Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuches. In den letzten Jahren sind bei der Polizei im Kreis Paderborn während oder nach der Halloweennacht immer wieder Zerstörungen oder Schäden angezeigt worden. Am häufigsten flogen Eier gegen Hauswände, Farbschmierer trieben ihr Unwesen, Autos und Verkehrszeichen wurden demoliert. Die Polizei gibt zu bedenken: “Viele dieser Sachbeschädigungen können nur mit hohem Kostenaufwand beseitigt werden und gehen weit über das Verständnis eines Streichs hinaus. Werden Menschen dabei gefährdet, ist das Maß bei weitem überschritten. Den Tätern drohen neben den zu erwartenden Strafen auch die Schadensersatzforderungen.”

Zu den Halloween-Hexen und Geistern gesellen sich jetzt auch noch die sogenannten “Horrorclowns”. In den meisten Fällen liegt deren Intention im “bloßen” Erschrecken. Das kann allerdings schon strafrechtlich relevante Konsequenzen haben und als Körperverletzung verfolgt werden. Körperverletzungen sind üble Straftaten und keinesfalls witzig.

In der Nacht zu Allerheiligen erhöht die Kreispolizeibehörde ihre Präsenz, kündigt Leitender Polizeidirektor Andreas Kornfeld an. Kornfeld: “Wir setzen mehr Streifen ein, als an anderen Tagen vor Feiertagen. Neben den uniformierten Beamtinnen und Beamten sind auch Zivilkräfte unterwegs. Gegen Halloween-Randalierer und aggressive Horror-Clowns schreiten wir konsequent ein und bringen jede erkannte Straftat zur Anzeige! Wer solches Verhalten beobachtet sollte sich nicht selbst in Gefahr bringen, aber so schnell wie möglich die Polizei per Notruf 110 verständigen.”

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