Konto und Karte hinter doppeltem Schloss und Riegel – Änderungen beim Online-Banking und -shopping

Geldgeschäfte und Bezahlvorgänge in der digitalen Welt sollen sicherer werden. Ab 14. September gelten deshalb EU-weit neue Sicherheitsvorgaben beim Onlinebanking und eigentlich auch fürs Bezahlen von Waren und Dienstleitungen per Kreditkarte im Netz. Onlinebanking und -shopping bekommen mittels einer erweiterten Kundenauthorisierung ein doppelt schwer zu knackendes Schloss verpasst. „Bei jedem Bezahlvorgang von mehr als 30 Euro müssen Kunden künftig anhand von zwei Faktoren nachweisen, dass sie tatsächlich die Person sind, die über das angegebene Konto bzw. die eingesetzte Kreditkarte verfügen können“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW das Prinzip, das Betrügern Missbrauch vermiesen soll. Bei der Umsetzung für die Kreditkartennutzung hinken viele Onlineshop-Betreiber allerdings noch hinterher. Auch hier reicht die bloße Angabe von Kartennummer und Sicherheitsziffern beim Bezahlen mit Kreditkarte nicht mehr aus. Die verbindliche Umstellung erfolgt jedoch zu einem späteren Zeitpunkt. Die Verbraucherzentrale NRW erläutert deshalb zunächst die wichtigsten Änderungen, die ab 14. September beim Online-Banking gelten:

Weitere Hinweise gibt’s im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/tan-aenderungen und www.verbraucherzentrale.nrw/tan.

Die mobile Version verlassen