Tipps zur naturnahen Grabgestaltung

Zu Allerheiligen und Totensonntag wird auf den Friedhöfen der Verstorbenen gedacht. Viele Angehörige richten daher jetzt die Gräber von Freunden und Verwandten für die Herbst- und Winterzeit her. „Von der Graberde über die Auswahl der Blumen bis hin zum Lichterschmuck kann ein umweltfreundlicher Boden bei der Grabgestaltung bereitet werden“, so die Verbraucherzentrale NRW. Mit den folgenden Tipps gibt sie eine Anleitung für die naturnahe Grabgestaltung:

Achtung: Der Begriff „Bio-Blumenerde“ ist – anders als etwa bei Bio-Lebensmitteln – nicht gesetzlich geschützt. Deshalb ist diese Kennzeichnung zum einen kein Garant, dass die „Bio-Erde“ torffrei ist. Zum anderen müssen nicht alle Bestandteile aus kontrolliert biologischem Anbau stammen. Diese Kennzeichnung bedeutet lediglich, dass den Erden kein Kunstdünger beigemischt sein darf. Die Erde selbst wurde aus dem gewonnen, was in den städtischen Biotonnen landet. Es handelt sich also um Kompost mit eventuell weiteren Beimischungen – und diese können auch Torf sein.

Bei Fragen zu Schadstoffen rund ums Gärtnern hilft die Online-Schadstoffberatung der Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe

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