Wenn das Geschenk kein Volltreffer war

Umtausch und Reklamation unerwünschter Gaben

Die begehrte Smart-Watch versagt von vornherein ihre multimedialen Dienste, der kabellose Bluetooth-Kopfhörer wird gleich doppelt ausgepackt, SOS-Päckchen mit Schlips, Oberhemd und Socken erfreuen manches Männerherz nur scheinbar. „Was ausgepackt auf dem Gabentisch nicht gefällt, kann nicht immer umgetauscht werden. Vielfach kommt es darauf an, ob der Verkäufer im Laden gnädig gestimmt ist“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Rund um Reklamation und Umtausch unliebsamer Gaben nach dem Weihnachtsfest hat die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps:

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