Silvesterknaller – Zündende Tipps für schadloses Böllern

Böller

Symbolfoto - © Pixabay

In diesem Jahr ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell vom 28. bis 31. Dezember 2019 erlaubt. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften. „Deshalb ist es ratsam, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und sich beim Silvesterspaß strikt an die Bedienungsanleitung zu halten. Zudem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Das gilt auch für reetgedeckte und Fachwerk-Häuser“, hat die Verbraucherzentrale NRW zündende Tipps für Feuerwerk-Fans zum Jahreswechsel:

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