Inkassokosten – (Be)Trügerische Forderungen entlarven

Wenn Inkassofirmen Geld eintreiben, müssen sie sich an rechtliche Grenzen halten. Dessen ungeachtet verschickt jedoch eine Reihe schwarzer Schafe dieser Branche verunsichernde und einschüchternde Zahlungsaufforderungen – oft gespickt mit unzulässigen Kosten, die sie für ihre Tätigkeit in Rechnung stellen. „Wegen Betrugsverdacht mit unberechtigten und überhöhten Forderungen sind beispielsweise gegen die bundesweit tätige UGV Inkasso nach Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits Hunderte von Strafanzeigen gestellt worden“, erklärt Brigitte Dörhöfer von der Verbraucherzentrale NRW in Detmold und bedauert, dass ein Strafverfahren gegen Zahlung einer Millionen-Auflage jüngst eingestellt wurde. „Auch wenn weiterhin ungeklärt ist, ob es sich hier um ein betrügerisches Geschäftsmodell handelt oder nicht: Inkassoforderungen, in denen ein offener Betrag von 200 Euro durch unzulässige Kostentreiberei auf bis zu 1.000 Euro aufgeblasen wird, müssen nicht ohne weiteres gezahlt werden“, monieren die Finanzexperten. Sie raten daher, Forderungen weiterhin erst einmal genau zu überprüfen und nicht einfach draufloszuzahlen. Dabei empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW die folgenden Schritte:

Wissenswertes rund um Inkassokosten unter: www.verbraucherzentrale.nrw/inkasso

Die mobile Version verlassen