Asbestbelastung in älteren Gebäuden

Was Sie beim Renovieren und Sanieren beachten sollten

Asbest

Asbest - © Twenty20

Wer kleine und große Arbeiten in oder an einem älteren Gebäude plant, sollte recherchieren, wann die Materialien eingebaut wurden, die bearbeitet oder entfernt werden sollen. War dies nach dem 31.10.1993 der Fall, sind gemäß der neuen „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ keine weiteren Untersuchungen auf Asbest erforderlich. Andernfalls stehen diese Materialien gemäß der im April 2020 veröffentlichten Leitlinie erstmal unter Asbestverdacht. Die Leitlinie ist kein Gesetz, sondern dient als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Heimwerker und Auftraggeber. Wer sie beachtet, kommt damit automatisch den bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen nach und schützt sich und andere vor möglichen Gesundheitsschäden durch Asbest. Denn eingeatmete Asbestfasern können je nach Konzentration und Dauer der Aufnahme Asbestose auslösen, eine chronisch-entzündliche Erkrankung der Atemwege und Lunge. Außerdem können sie Jahrzehnte nach dem Einatmen zu Lungenkrebs und Tumoren in angrenzenden Organen führen. Asbest wurde früher in vielen Materialien verwendet, u. a. in Ummantelungen von Stahlträgern und Heizungsrohren, als Hitzeschutz hinter Öfen und Heizkörpern, in Fensterbänken und Fassadenplatten aber auch in Fliesenklebern, Kitt, Anstrichen, Putzen und Spachtelmassen. “Durch mechanische Bearbeitung wie Schleifen, Stemmen oder Bohren kann auch ursprünglich festgebundener Asbest gefährliche Mengen an Fasern freisetzen”, warnt Umweltberaterin Anke Schiermeyer von der Verbraucherzentrale NRW. Folgende Punkte sollten daher beim Renovieren bzw. Sanieren von älteren Gebäuden beachtet werden:

Bei Fragen zum Thema Asbest und anderen Schadstoffen helfen die Umweltberatung in Minden unter der Telefonnummer (0571) 386 379 05 und die Online-Schadstoffberatung der Verbraucherzentrale NRW kostenlos weiter.

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