Kundenfalle Telefonladen – Augen auf beim neuen Handyvertrag

Höhere Übertragungsrate, mehr Datenvolumen, Partnerkarte inklusive – die Telefonshops locken Kunden mit einer Vielzahl unterschiedlicher Angebote in die Läden. Ob mit oder ohne Handy, als Flatrate oder Einzelabrechnung, mit unbegrenzter Online-Datenspeicherung oder im Basic-Tarif – die Anzahl der angebotenen Varianten ist unüberschaubar, aber verlockend. „Damit Ratsuchende eine Chance haben, in dem Gewirr von Kosten, Extras und Tarifen einen für sie passenden Handyvertrag zu finden, sind Shopbetreiber verpflichtet, Kunden über die wichtigsten Details per Produktinformationsblatt vor einem Vertragsabschluss zu informieren“, erklärt Ursula Thielemann, Leiterin der Beratungsstelle Minden der Verbraucherzentrale NRW. „Wie uns viele Verbraucherinnen und Verbraucher berichten, wird diese Vorgabe jedoch nur selten eingehalten.“ Im Gegenteil: Häufig werden Kunden sogar dazu aufgefordert, den Vertragsabschluss digital auf einem Signpad zu bestätigen, ohne nochmals darüber aufgeklärt zu werden, welche Variante sie denn nun da gerade abschließen. Wenn dann ein paar Wochen später die erste Monatsgebühr abgebucht wird, ist der Schock natürlich groß. Um das böse Erwachen zu vermeiden, gibt die Verbraucherzentrale NRW wichtige Hinweise, worauf Verbraucher beim Abschluss eines Handyvertrages achten sollten:

Weitere Informationen zu akuten Verbraucherthemen bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW telefonisch oder per E-Mail. Nach vorheriger Terminvergabe bieten die Beratungsstellen auch wieder persönliche Beratung an – natürlich unter Berücksichtigung des höchstmöglichen Gesundheitsschutzes für die Beteiligten. Details zu Kontaktdaten und Terminvergabe der Beratungsstellen vor Ort finden Ratsuchende im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.

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