Nicht jedes Geschenk kann umgetauscht werden

Auf den Kaufrausch der Vorweihnachtszeit folgt zwischen den Jahren die große Umtauschzeit: Kleidung, die nicht gefällt oder nicht passt, Geschenke, die doppelt unter dem Weihnachtsbaum lagen oder elektronische Geräte, die von Anfang an nicht richtig funktionieren, sollen in andere Waren oder in Geld umgetauscht werden. „Nicht jedes unliebsame Geschenk lässt sich jedoch ohne Weiteres umtauschen“, erklärt Brigitte Dörhöfer, Leiterin der Detmolder Beratungsstelle. „Einen Anspruch auf Rückgabe gibt es nur bei mangelhafter Ware, denn dann greifen die Gewährleistungsrechte. Wer im Internet bestellt hat, kann außerdem in der Regel das Widerrufsrecht nutzen.“ Das müssen Verbraucher:innen über ihre Rechte beim Umtausch wissen:

Weiterführende Infos und Links

Rat und Hilfestellung zu diesen und anderen Themen des Verbraucheralltags gibt es per Mail, telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch vor Ort in der Detmolder Beratungsstelle. www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/Detmold

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