Kürzere Kündigungsfristen bei vielen neuen Verträgen

Ab 1. März treten für Neuverträge bessere Bedingungen in Kraft

Vertrag

Symbolfoto - © Envato Elements

Wer ein Zeitschriften-Abo abschließt oder einen Streamingdienst bucht, bindet sich häufig für einen langen Zeitraum an das Angebot. Denn die Vertragslaufzeit kann bis zu zwei Jahre betragen. Wer schon nach wenigen Monaten das Interesse verliert, hat finanziell das Nachsehen. Wer dann auch noch die Kündigungsfrist von drei Monaten verpasst, kann für ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden werden. Langzeitverträge können so enorme Kosten verursachen. Das Problem hat auch die Politik erkannt und eine neue gesetzliche Regelung beschlossen. „Verbraucher:innen werden künftig besser vor überlangen Vertragsverlängerungen geschützt, aus denen sie oft nicht schnell herauskamen“, sagt Brigitte Dörhöfer, Leiterin der Beratungsstelle Detmold. Die Änderungen gelten für Verträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand haben und die ab dem 1. März 2022 neu abgeschlossenen werden. Darunter fallen zum Beispiel auch Tanz-, Musik- oder Nachhilfekurse und viele  Mitgliedschaften in Fitnessstudios. Die wichtigsten Änderungen hat die Verbraucherzentrale NRW in Ort zusammengefasst:

Rat und Hilfestellung zu diesen und anderen Themen des Verbraucheralltags gibt es per Mail, telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch vor Ort in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW.

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