Waldbrand am Urlaubsort

Verbraucherzentrale NRW erklärt, wann Reisende von gebuchten Reisen zurücktreten können

Die aktuelle Hitzewelle sorgt in Teilen Europas für verheerende Waldbrände. Wochenlange Trockenheit und starke Winde fördern die Ausbreitung der Feuer. Auch Urlauber:innen werden während ihres Aufenthalts von den Bränden überrascht. Viele Menschen fragen sich zudem, ob sie ihre geplante Reise in betroffene Regionen überhaupt antreten können. „Wenn das Reiseziel von Waldbränden, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen heimgesucht wird, können Verbraucher:innen bei einer Pauschalreise je nach Lage vor Ort vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen”, erklärt Coletta Lehmenkühler, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter. „In jedem Fall sollte vorab der Reiseveranstalter kontaktiert werden, um die bestehenden Möglichkeiten zu besprechen.” Was Reisende über ihre Stornierungsrechte wissen müssen, hat die Verbraucherzentrale im Kreis Höxter zusammengefasst:

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