Vormerken allein reicht nicht – Wirksame Online-Kündigungen

Ohne Unterschrift ist online vieles möglich: Mitglied werden, Verträge abschließen, Upgrades vornehmen, Zusatzleistungen hinzubuchen und Vereinbarungen auch wieder auflösen. Doch bei Kündigungen von digital abgeschlossenen Verträgen legen Telekommunikationsunternehmen, Dating-Dienste oder soziale Netzwerke abwanderungswilligen Kunden geschickt Steine in den Weg, um sie nicht ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung gehen zu lassen. Ein fragwürdiges Bremsmanöver versuchen Anbieter etwa mit Hilfe einer aktivierbaren „Kündigungsvormerkung“ auf ihrer Webseite. „Hinter diesem auf den ersten Klick kundenfreundlichen Service, Vertragskunden rechtzeitig zum Laufzeitende an eine mögliche Kündigung zu erinnern, dient dieser Hinweis Online-Anbietern oft als Vorwand, um abtrünnigen Kunden einen Verbleib bei ihrem Angebot schmackhaft zu machen“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Sie erklärt, wie der Kniff Kunden von einer Kündigung abhält und wie dennoch ein Online-Vertrag erfolgreich gekündigt werden kann:

Ob Kunden aus ihrem Handyvertrag rauswollen oder sie die Zustimmung zu Zusatzleistungen reut: Bei Kündigungsproblemen oder sonstigem Ärger rund um Online-Service-Verträge bietet die Beratungsstelle Detmold der Verbraucherzentrale NRW, Lemgoer
Straße 5, 32756 Detmold rechtlichen Rat und ihre Hilfe an. Hinweise zu Kontakten und Kosten online unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen. Musterschreiben zur Online-Kündigung von Mobilfunk- oder Abo-Verträgen gibt’s ebenfalls im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/onlinekuendigung.

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