Leistungen der Pflegekasse – Antrag auf Pflegegradeinstufung frühzeitig stellen

Mit dem Ziel, die Versorgung im persönlichen Umfeld zu verbessern, wurden vor einem Jahr die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Doch immer noch unverständlich und kompliziert sind das Verfahren und
das Stellen des Antrags zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei den Pflegekassen. Betroffene wünschen sich mehr Unterstützung beim Ausfüllen, eine bessere Hilfe bei der Suche nach den richtigen Ansprechpartnern sowie weitere Beratungsangebote von den Kassen.
Diese Wünsche wurden deutlich in einer kürzlich durchgeführten Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen. „Wenn körperliche oder geistige Einschränkungen bei einem Menschen den Alltag erschweren, sollte auf alle Fälle umgehend einen Antrag auf Leistungen bei der
Pflegekasse gestellt werden“, rät die Verbraucherzentrale NRW: „Wer lange damit wartet, verschenkt Geld. Denn Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.“ Die Verbraucherzentrale NRW versucht mit folgenden Hinweisen die Komplexität bei der Beantragung
von Pflegeleistungen vor allem hinsichtlich der fünf neuen Pflegegrade abzumildern:

Bei der Frage, welche Leistung für die individuelle Situation von Ratsuchenden die richtige ist, helfen Pflegekasse, Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen. Den Weg zur passenden Anlaufstelle weist der Pflegewegweiser NRW, KoNAP (Kompetenznetz Angehörigenunterstützung), angesiedelt bei der Verbraucherzentrale NRW. Dessen Team vermittelt kostenlos Angebote in der Nähe. Jeder hat Anspruch auf Beratung. Weitere Informationen online unter www.pflegewegweiser-nrw.de. Es gibt auch eine gebührenfreie Info-Hotline – erreichbar unter der Rufnummer 0800 4040044 – und zwar montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr.

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