Blinkende Turnschuhe künftig Elektroschrott! – Produkte mit fest verbauten Elektro-Teilen im Hausmüll tabu

Sneaker, LED - © Pixabay

Egal ob blinkende Turnschuhe, Badezimmerschränke mit fest eingebauter Beleuchtung oder Tresore mit elektrischem Schloss – ausgediente oder defekte Geräte, denen man den elektrischen Nutzen oder den elektronischen Schnickschnack nicht immer auf den ersten Blick ansieht, gehören nicht mehr in die Mülltonne oder zum Sperrmüll, sondern müssen künftig als Elektroschrott gesondert entsorgt werden. Ab dem 15. August gilt das Elektro-Geräte-Gesetz auch für diese Produkte. „Ausgediente oder defekte Gegenstände mit fest eingebauten elektrischen oder elektronischen Bestandteilen müssen ab Mitte des Monats bei den Sammelstellen der Stadt oder Gemeinde oder bei großen Elektrohändlern abgegeben werden. Der Rücknahmeservice ist kostenlos“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Fürs sachgerechte Ausmustern liefern die

Verbraucherschützer einige nützliche Hinweise:

Wer nicht sicher ist, ob sein ausrangiertes Produkt auch zum Elektroschrott gehört oder falls es mit der Rückgabe nicht klappt, dem hilft die Verbraucherzentrale NRW und informiert auch über die nächste Sammelstelle: www.verbraucherzentrale.nrw/elektroschrott

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