Bei Schadensvorsorge aufs richtige Pferd setzen – Haftpflichtversicherung für Haustiere

„Der will doch nur spielen!“ – Und ehe sich der Halter versieht, hat Charly zugebissen: Wer haftet dann für die zerrissene Hose und die Bisswunde am Bein? „Es kommt darauf an, um was für ein Tier es sich handelt. Wer einen Hund hat, Pferde oder exotische Tiere hält, braucht eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die private Haftpflicht kommt nur für Schäden auf, die Kleintiere anrichten – etwa Katzen, Kaninchen und Kanarienvögel“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wichtig ist, parallel zur Anschaffung eines Haustiers zu prüfen, welche Versicherung für angerichtete Schäden des zusätzlichen Hausgenossen aufkommt. Die Verbraucherzentrale NRW macht klar, in welchen Fällen eine Haftpflichtversicherung für Tiere einspringt und wann hingegen die private Haftpflichtpolice tierische Schäden ausgleicht:

Rat und Hilfe, wann eine Haftpflichtversicherung bei Tierhaltung sinnvoll ist, bieten die Versicherungsberater der Verbraucherzentrale NRW in Detmold, Lemgoer Str.5, 32756 Detmold nach Terminvereinbarung unter Telefonnummer 05231 70159-01 www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung. Per Verbrauchertelefon geht’s auch – und zwar donnerstags zwischen 10 und 13 Uhr unter der Rufnummer 0900-1-89 79 67 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise variieren.

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