Inklusion: Ratsgymnasium wird Standort Gemeinsamen Lernens

Rheda-Wiedenbrück (pbm). Seit 2013 gilt das gesetzlich verankerte Recht auf gemeinsames Lernen von behinderten und nicht-behinderten Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. In Rheda-Wiedenbrück wird es ab dem Schuljahr 2017/2018 einen neuen Standort Gemeinsamen Lernens geben: das Ratsgymnasium. Voraussichtlich fünf Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen im Bereich Lernen werden dann inklusiv beschult.

Die Bezirksregierung Detmold als obere Schulaufsichtsbehörde hat sich für das Ratsgymnasium als Standort Gemeinsamen Lernens entschieden, um den sonderpädagogischen Förderbedarf der bisher angemeldeten Schülerinnen und Schüler in Rheda-Wiedenbrück decken zu können. Die Stadt als Schulträger ist für eine angemessene räumliche und sachliche Ausstattung des Ratsgymnasiums zuständig.

Bislang ist als weiterführende Schule die Gesamtschule ein Ort des Gemeinsamen Lernens. Dort werden zum neuen Schuljahr 16 Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen.

„Die Stadtverwaltung als Schulträger unterstützt das Ratsgymnasium natürlich auf seinem Weg, Standort Gemeinsamen Lernens zu werden“, erklärt Dr. Georg Robra, Erster Beigeordneter. „Dafür werden wir die Raumsituation entsprechend verbessern.“ Dazu gehört die Schaffung mehrerer Gruppen- und Differenzierungsräume. „Sie bieten gute Rahmenbedingungen für eine individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler – und damit auch für solche, die besondere Förderbedarfe mitbringen“, fasst Robra zusammen.

Stimmen zum Ratsgymnasium als Standort Gemeinsam Lernens

Martin Zurwehme, Schulleiter des Ratsgymnasiums: „Für unsere Schule ist es eine Herausforderung, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zieldifferent, d.h. an den Richtlinien für die Förderschule orientiert, zu beschulen. Wichtig dabei ist für uns einerseits die Unterstützung der Stadtverwaltung und die damit verbundenen Verbesserungen der Raumsituation genauso wie die Unterstützung durch erfahrene Förderschullehrer. Unser gemeinsames Ziel ist es, jedes einzelne Kind in den Blick zu nehmen und bestmöglich zu fördern.“

„Ich freue mich, dass mit dem Ratsgymnasium ein weiterer Standort Gemeinsamen Lernens geschaffen wird“, so Volker Brüggenjürgen, Vorsitzender des Schulausschusses und Mitglied der Bündnis 90/Die Grünen. „Diese Entwicklung ist ein weiterer notwendiger Schritt, um Inklusion zu realisieren und Schülerinnen und Schülern mit individuellen Förderbedarfen diese Förderungen auch zukommen zu lassen.“

„Inklusion kann nur gelingen, wenn die nötigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen sind“, sagt Michael Pfläging, schulpolitischer Sprecher der CDU. „Neben den nötigen Räumen und Sachmitteln ist jedoch die Ausstattung der Schule mit qualifiziertem Personal in ausreichender Zahl mindestens ebenso wichtig. Die CDU erwartet, dass die Bezirksregierung dem Ratsgymnasium dieses Personal zeitnah zur Verfügung stellt.“

Brigitte Frisch-Linnhoff, schulpolitische Sprecherin der SPD: „Die Einrichtung eines weiteren Standorts für das gemeinsame Lernen in der Sekundarstufe I begrüße ich sehr. Die Auswahl des Ratsgymnasiums halte ich grundsätzlich für sinnvoll, allerdings kann dieser Schritt nur dann gelingen, wenn die äußeren und inneren Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Wir als Schulträger müssten dabei vor allem sicherstellen, dass genügend Raum für die äußere Differenzierung zur Verfügung steht. Die Bezirksregierung Detmold ist hier auch in der Pflicht und muss eine entsprechende personelle Ausstattung sicherstellen.“

Matthias Hegel, schulpolitischer Sprecher der FDP: „Gemeinsamer Unterricht ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Wenn das gelingen soll, müssen die notwendigen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sein. Konkret heißt das: Zusätzliche Sonderpädagogen müssen (entsprechend qualifizierte) Lehrerinnen und Lehrer im inklusiven Unterricht unterstützen. Ebenso müssen einschlägige Unterrichtsmaterialien bereitgestellt werden und die notwendigen räumlichen Voraussetzungen – zum Beispiel Gruppenräume, die in Anzahl und Größe dem Raumplan der Gesamtschule entsprechen – vorhanden sein.“

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