OVG Münster setzt Abschiebung vorläufig aus

Gütersloh / Münster. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat die Abschiebung einer syrischen Familie aus Rheda-Wiedenbrück, deren Asylantrag abgelehnt worden war, ausgesetzt. Dem Kreis Gütersloh wird aufgegeben, vorläufig – bis zur abschließenden Entscheidung in diesem Eilverfahren – von einer Abschiebung der Antragssteller nach Bulgarien abzusehen, um dem Senat Gelegenheit zu weiteren Prüfungen zu geben. Der Kreis Gütersloh wird kurzfristig die Entlassung der Mutter aus der Abschiebehaft veranlassen.

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