Geflügelpest – keine auffälligen Befunde

Rietberg. Zum aktuellen Stand zum Thema Geflügelgrippe hat der Kreis Gütersloh am 30. Dezember 2016 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Bei den Untersuchungen in den Geflügelbeständen im Sperrgebiet im Süden des Kreises haben die Veterinäre keine auffälligen Befunde gemacht. Acht Tierärzte des Kreises Gütersloh hatten am Dienstag und Mittwoch bei 128 Tierhalten das Geflügel klinisch beziehungsweise epidemiologisch überprüft. „68 Ställe waren entweder leer – was zu dieser Jahreszeit keine Überraschung ist – oder die Besitzer hatten die Geflügelhaltung zwischenzeitlich komplett aufgegeben“, berichtet Dr. Bernhard Beneke, Leiter der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Kreis Gütersloh.

Vor Weihnachten war auf einem Legegänse-Betrieb mit 2800 Tieren in Westerwiehe die Geflügelpest ausgebrochen, die Gänse mussten getötet werden. Das war der zweite Ausbruch in einem Nutztierbestand in Nordrhein-Westfalen, zuvor war die Geflügelpest in Soest nachgewiesen worden, zwischenzeitlich auch im Kreis Kleve. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) geht weiterhin von einem „hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelbestände“ aus. Der Hof in Westerwiehe liegt Luftlinie 1400 Meter entfernt vom Kreis Paderborn. Jenseits der Kreisgrenze im Steinhorster Becken war der Virus H5N8 bei einem verendeten Storch nachgewiesen worden.

Mittels einer Tierseuchenverfügung wurden ein Sperrbezirk (mindestens drei Kilometer Durchmesser) und ein Beobachtungsgebiet (mindestens zehn Kilometer Durchmesser) rund um den betroffenen Hof eingerichtet. In diesen Bereichen gelten unter anderem Einschränkungen für Halter und Vermarkter von Geflügel. Vieles ist dort derzeit nur mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung möglich. Der Kreis Gütersloh hat auf seinen Internetseiten zahlreiche Anträge dafür online gestellt www.kreis-guestersloh.de.

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