Geflügelpest in Delbrück-Westenholz

Rietberg. Im Kreis Paderborn ist in einem großen Geflügelbestand (Pute und Huhn) in Delbrück-Westenholz der Geflügelpestverdacht amtlich festgestellt worden. Der Betrieb liegt nicht weit von der südlichen Kreisgrenze entfernt: Daher mussten die Veterinäre des Kreises Gütersloh einen neuen Sperrbezirk und ein neues Beobachtungsgebiet festlegen. Da nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Legegänsebetrieb in Rietberg-Westerwiehe bereits ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet worden sind, überlappen die alten und neuen sich jetzt teilweise. Der Kreis Gütersloh hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die sich im Internet unter www.kreis-guetersloh.de (Amtsblatt) findet und die entsprechende Vorsichtsmaßnahmen anordnet.

Der neue Sperrbezirk liegt komplett innerhalb des alten Beobachtungsgebietes, das neue Beobachtungsgebiet betrifft auch bislang freie Gebiete. Die alten und neuen Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete überlappen sich teilweise – Westenholz liegt innerhalb des Beobachtungsgebiets, das nach dem Geflügelpestausbruch in Westerwiehe eingerichtet worden war. Das Friedrich-Löffler-Institut hatte am späten Mittwochnachmittag den H5N8-Verdacht bestätigt.

Unabhängig von dem neuen Geflügelpestfall auf Paderborner Gebiet werden im Ende der Woche die Aufhebungsuntersuchungen im alten Sperrbezirk auf Gütersloher Seite beginnen: Bevor ein Sperrbezirk aufgehoben werden kann, müssen die Veterinäre des Kreises die Geflügelbestände untersuchen. Somit könnten zumindest die Betriebe, die im alten Sperrbezirk, aber nicht im neuen Sperrbezirk liegen, zu Beobachtungsgebietsbetrieben werden. Im Beobachtungsgebiet sind die Auflagen für Geflügelhalter nicht so weitreichend. Näheres dazu findet sich in den jeweiligen Allgemeinverfügungen unter www.kreis-guetersloh.de.

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