11-jähriger Fahrradfahrer angefahren – Unfallflucht

Fahrrad, Fahrradweg

Symbolfoto - © Envato Elements

Rietberg – Am Donnerstagmorgen (12.01., 07:30 Uhr) kam es in Rietberg-Neuenkirchen zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 11jähriger Junge von einem Auto angefahren wurde.

Der Junge war mit seinem Fahrrad auf der Langen Straße aus Richtung Varensell kommend unterwegs, als er in Höhe der dortigen Tankstelle von einem 49jährigen Autofahrer angefahren wurde. Dieser wollte mit seinem Ford auf der Tankstellengelände einbiegen. Er übersah den aus gleicher Richtung kommenden Jungen. Der junge Fahrradfahrer stürzte zu Boden.

Der Verler Autofahrer stieg aus seinem Wagen aus und erkundigte sich bei dem Jungen, ob er verletzt sei. Dieser verneinte und fuhr anschließend weiter zur Schule. Dort angekommen bemerkte er, dass er doch eine leichte Verletzung am Auge durch den Sturz davongetragen hat. Ebenso war sein Fahrrad leicht beschädigt worden. Er informierte seine Lehrer.

Diese informierten die Polizei über den Unfall. Der Autofahrer konnte anschließend ermittelt werden. Der Unfall wurde aufgenommen. Gegen den Autofahrer wurde ein Strafverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet.

Bei Unfällen mit Kindern rät die Polizei grundsätzlich dazu IMMER die Polizei über den Unfall zu informieren.

In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage.

Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen – in dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei.

Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den ersten Blick scheint:

Nach einem – wenn auch leichten – Verkehrsunfall sind die allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14 Jahren keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)!

Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten Unfallsituation nicht gesehen wurden.

Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird eingeleitet.

In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten Autofahrer gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten – erfüllen durch ihr Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von dem verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim Gericht. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden!!

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de

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