Einschränkungen wegen Geflügelpest aufgehoben

Kreis Gütersloh / Rietberg. Die Tierseuchenverfügung vom 12. Januar dieses Jahres zum Schutz gegen die Geflügelpest ist aufgehoben. Das teilt der Kreis Gütersloh mit. Damit gelten die in der Verfügung genannten Einschränkungen, wie beispielsweise der Transport von Geflügel und Geflügelprodukten, ab Samstag, 11. Februar, nicht mehr. Dies gilt in diesem Fall für sämtliche Geflügelhalter in dem betroffenen Gebiet.

Zuletzt existierte südlich der Stadt Rietberg lediglich ein Beobachtungsgebiet: Das Speergebiet war bereits vor zehn Tagen aufgehoben worden. Die klinischen Untersuchungen bei sämtlichen Haltungen im Sperrgebiet hatten keinerlei Befunde gebracht. Eingerichtet worden waren beide Gebiete wegen des Ausbruchs der Geflügelpest auf einem Betrieb in Westenholz. Auch für die Aufhebung des Beobachtungsgebiets untersuchten sechs Tierärzte risikoorientiert Geflügelbestände. Die Tiere wurden klinisch untersucht, vereinzelt auch Proben genommen. Bei rund 120 Haltern im Gütersloher Teil des Beobachtungsgebiets wurden jedoch keine Auffälligkeiten entdeckt.

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