Rietberg. Ab Samstag, 18. März, ist die allgemeine Stallpflicht für Geflügel im Kreisgebiet aufgehoben. Das gibt der Kreis Gütersloh in folgender Pressemitteilung bekannt:
Die Tierseuchenverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 15. Februar 2017 ist aufgehoben. Damit gelten die in der Verfügung genannten Einschränkungen wie beispielsweise der Transport von Geflügel und Geflügelprodukten ab Samstag, 18. März, nicht mehr. Dies gilt für sämtliche Geflügelhalter in dem betroffenen Gebiet.
Zuletzt existierte südlich der Stadt Rietberg bis zum Ortsteil Mastholte lediglich ein Beobachtungsgebiet: Für die Aufhebung des Beobachtungsgebiets untersuchten Tierärzte des Kreises Gütersloh in den vergangenen Tagen risikoorientiert Geflügelbestände. Die Tiere wurden klinisch untersucht, vereinzelt auch Proben genommen. Bei den Untersuchungen im Gütersloher Teil des Beobachtungsgebiets wurden jedoch keine Auffälligkeiten entdeckt. Die klinischen Untersuchungen bei sämtlichen Haltungen im Sperrgebiet hatten ebenfalls keinerlei Befunde gebracht.
In NRW gab es seit dem 24. Februar keinen neuen Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln und seit dem 15. Februar keinen neuen Ausbruch bei gehaltenen Vögeln. Steigende Tagestemperaturen und der Rückzug der Wildvögel nach Norden, sorgen nun zusätzlich dafür, dass sich die Geflügelpestviren nicht mehr so schnell verbreiten.