Rietberg – Auf einem Parkplatz an dem Bolzenmarkt ist es am Freitagmittag (12.05., 12.25 Uhr) ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem eine 26-jährige Rietbergerin ein geparktes Auto angefahren hat. Nach dem Zusammenstoß hat die Dame an dem angefahrenen Auto einen Zettel mit ihren Daten hinterlassen. Später informierte sie telefonisch die Polizei über den Unfall. Als die Polizei an dem Einsatzort eintraf, war das beschädigte Auto bereits weggefahren worden. Gegen Abend meldete sich der Besitzer des angefahrenen Autos bei der Polizei. Eine Schadensregulierung konnte eingeleitet werden. Gegen die Unfallverursacherin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht entzieht sich der Verursacher eines Unfalls nicht dem Vorwurf der Unfallflucht, wenn ein Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe hinterlassen wird. Ebenso ist es falsch, dass sich der Verursacher innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden kann und dabei straffrei ausgeht. Jedes Verlassen des Unfallortes wird wie eine Unfallflucht behandelt. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Es verhält sich derjenige richtig, wer im Falle eines Falles am Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges notiert und den Unfall anschließend umgehend bei der nächsten Polizeiwache meldet oder eben sofort die Polizei per Handy benachrichtigt. Lassen Sie aus einem Missgeschick keine Straftat werden!
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