Schloß Holte-Stukenbrock – Zwei aufmerksamen Zeugen, die sich die Kennzeichen der Unfallverursacher notiert hatten, ist es zu verdanken, dass zwei Unfallfluchten schnell geklärt werden konnten.
Am Samstagmittag (18.03., 12.45 Uhr) beobachtete ein 64-jähriger Mann einen bis dahin unbekannten Autofahrer, der beim Ausparken ein anderes Auto beschädigt hatte. Der Fahrer stieg daraufhin noch aus seinem Audi A 3 aus, besah sich den Schaden und flüchtete dann vom Unfallort. Der Zeuge hatte sich jedoch das Kennzeichen gemerkt und konnte eine gute Beschreibung des Unfallfahrers angeben. Ein 22-jähriger Schloß Holte-Stukenbrocker konnte so schnell ermittelt werden.
Am frühen Montagmorgen (20.03., 06.50 Uhr) war ein Autofahrer mit seinem Volvo auf dem Lippstädter Weg in Fahrtrichtung Senner Straße unterwegs. In Höhe der Hausnummer 76 kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und stieß hier gegen einen Poller sowie eine Mülltonne. Daraufhin hielt der Mann auch an und informierte eine Anwohnerin über den Unfall. Allerdings setze er sich danach in sein Auto und fuhr weiter, ohne seine Personalien zu hinterlassen oder seinen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen.
Auch in diesem Fall notierte sich die Anwohnerin das Kennzeichen, so dass eine Ermittlung des Fahrers möglich war.
In beiden Fällen wurde ein Strafverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Entgegen der weit verbreiteten Ansicht entzieht sich der Verursacher eines Unfalls auch nicht dem Vorwurf der Unfallflucht, wenn ein Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe hinterlassen wird. Jedes Verlassen der Unfallstelle, ohne sich um die Folgen zu kümmern, wird wie eine Unfallflucht behandelt.
Mindestens genauso schlimm wie ein drohendes Strafverfahren wiegt für viele Verkehrsteilnehmer auch der drohende Verlust des Führerscheins!
Die Fahrerlaubnis wird vom Gericht in der Regel dann entzogen, wenn die Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall bei 1000 Euro oder mehr liegt. Diese Summe ist sehr schnell erreicht und kann beispielsweise bei der Neulackierung einer Stoßstange angenommen werden.
Oft wird in solchen Fällen von den Geschädigten eine Anzeige bei der Polizei erstattet, für die nun die polizeiliche Ermittlungsarbeit beginnt.
Häufig ist die Polizei natürlich auch auf die Mithilfe von aufmerksamen Zeugen angewiesen. Wie hier in diesen Fällen verläuft das oft erfolgreich:
Die Aufklärungsquote lag 2016 bei 41,77 Prozent. Bei den Unfallfluchten mit verletzten Personen liegt die Aufklärungsquote sogar bei 56,1 Prozent.
Deshalb kann nur gelten:
Lassen Sie aus einem Missgeschick keine Straftat werden!
Es verhält sich derjenige richtig, wer im Falle eines Falles am Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges notiert und den Unfall anschließend umgehend bei der nächsten Polizeiwache meldet oder eben sofort die Polizei per Handy benachrichtigt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
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