Deshalb werden an folgenden Stellen im Gemeindegebiet Krötenzäune und Warnschilder aufgestellt:
Ja, wo laufen sie denn?
- Lange Straße – (Beschilderung und Zaun)
- Bielefelder Straße – (nur Beschilderung)
- Heidestraße – (nur Beschilderung)
- Luchsweg – (nur Beschilderung)
- Patthorster Straße – (nur Beschilderung)
- Queller Straße – (nur Beschilderung)
- Schwarzes Feld – (nur Beschilderung)
- Ströher Straße – (nur Beschilderung)
- Zehntgarten – (nur Beschilderung)
Um den Amphibien das gefahrlose Erreichen der Tümpel zu ermöglichen, in denen sie im letzten Jahr als kleine Kaulquappen das Licht der Welt erblickten, sollten alle Autofahrenden in diesen Bereichen besondere Rücksicht walten lassen.
Während der Hauptwanderzeiten (in frostfreien, feuchten Nächten, nach Einbruch der Dunkelheit bis zur Morgendämmerung) tut man gut daran nach Möglichkeit jede unnötige Autofahrt auf den gekennzeichneten Strecken zu vermeiden.
Wer Zeit und Lust hat, kann den Tieren das Überqueren der Straße auch durch Hinübertragen erleichtern. Nicht zuletzt um diese ehrenamtlichen Helfer, die in der Morgen- und Abenddämmerung unterwegs sind, nicht zu gefährden, ist an den Wanderstellen für alle Verkehrsteilnehmer besondere Vorsicht geboten.
Wenn alle auf diese Art zusammenarbeiten sollte es möglich sein, ein Großteil der Tiere vor dem Straßentod zu bewahren.
Bei weiteren Fragen kann man sich gerne an die Umwelt- und Klimaschutzmanagerinnen der Gemeinde Steinhagen, Frau Siepen und Frau Vaske, wenden (im Rathaus, Zimmer 313, im zweiten Obergeschoss, Telefon: 997-313).
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Arbeitskreis Amphibien und Reptilien NRW