Ferienreiseverordnung für Juli und August

Dobrindt: LKW-Fahrverbote für stressfreie Fahrt in den Urlaub

An den Samstagen im Juli und August gilt ein Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen sowie für LKW mit Anhänger. Das Fahrverbot hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) erlassen, um den Ferienreiseverkehr im Sommer zu entlasten.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt

Gerade an den Wochenenden in den Sommerferien fahren viele Familien mit dem Auto in den Urlaub oder zurück nach Hause. Für LKW gilt an diesen Tagen deshalb ein Fahrverbot. Das bedeutet weniger Staus, mehr Platz für PKW und eine stressfreiere Fahrt in den Urlaub und zurück.

Die Ferienreiseverordnung im Einzelnen

Mit der Ferienreiseverordnung ergänzt das BMVI das bestehende Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW, welches das ganze Jahr über besteht. Auf hoch belasteten Strecken, die von den Ländern ausgewählt wurden, dürfen Transporte zwischen 07:00 und 20:00 Uhr nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Die Länder wurden zudem gebeten, mit weiteren gezielten Maßnahmen Staus zu vermeiden:

Über aktuelle Baustellen auf Autobahnen informiert die Bundesanstalt für Straßenwesen: www.bast.de/baustelleninfo.

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