Neu- / Umgestaltung des ZOB´s

Planvarianten:
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Variante 4
Variante 5
Variante 3.1
Variante 5.1

Aufgrund der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) muss die Stadt Werther (Westf.) bzgl. der Nutzung des ÖPNV bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreichen.

Daher hat der Rat der Stadt Werther (Westf.) in seiner Sitzung am 18.06.2015 den Prüfauftrag erteilt, zu erarbeiten, welche Maßnahmen notwendig sind, um den Zentralen Omnibusbahnhof in Werther (Westf.) dahingehend neu zu gestalten, dass dieser den künftigen verkehrstechnischen Anforderungen sowie einer barrierefreien Nutzung gerecht wird.

Das beauftragte Ingenieurbüro Bockermann & Fritze hat hierzu mehrere Planungsvarianten erstellt, die in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Stadtentwicklung und Kultur (KSK) am 07.09.2016 vorgestellt wurden.

In der Sitzung des KSK am 07.12.2016 wurden vom Büro Bockermann & Fritze weitere Planungen (Varianten 3.1 und 5.1) vorgestellt. In diese Planungen wurden Anregungen und Ideen aus Gesprächen mit VVOWL, Deutsche Bahn, moBiel und dem Bürgerbusverein sowie der am 03.11.2016 durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit (u.a. Vereine, Verbände, Schulen und sonstige Einrichtungen) eingearbeitet.

In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Stadtentwicklung und Kultur am 17.01.2017 wird ab 18.00 Uhr darüber beraten.

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