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Photovoltaik oder Solarthermie?

17.08.2016 - 18:49
in Bad Lippspringe
Lesedauer: 5 Min.
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Sonnenergie im Fakten-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale

#BadLippspringe – Wenn im Sommer die Sonne vom Himmel strahlt, liegt der Gedanke nahe, diese frei verfügbare Energie auch zuhause zu nutzen. Möglich ist das für Privathaushalte entweder mit einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht oder mit einer solarthermischen Anlage für Warmwasser und Heizung. Doch welches System macht mehr Sinn? Dipl.-Ing. Werner Tegeler der Energieberatung der Verbraucherzentrale am Standort Bad Lippspringe erläutert im persönlichen Beratungsgespräch am Mittwoch, 7. September, um 18.00 Uhr, die Eckpunkte und welche Vorrausetzungen für einen effizienten Betrieb notwendig sind.

Photovoltaikanlagen verwandeln Sonnenlicht in Strom. Der wird dann entweder direkt zuhause verbraucht, in Batterien gespeichert oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür erhält der Besitzer die sogenannte Einspeisevergütung. Die erzeugte Energie wird also voll genutzt. Solarthermieanlagen gewinnen aus dem Sonnenlicht Wärme und unterstützen damit die Bereitstellung von Warmwasser und die Raumheizung. Überschüssige Wärme kann in diesem System nur begrenzt mit Pufferspeicher nicht genutzt werden.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schreibt vor, dass in Neubauten ein Teil der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt werden muss. Um diese Pflicht zu erfüllen, bietet sich oftmals die Kombination einer Solarthermieanlage mit einem Brennwertheizkessel an. Photovoltaikanlagen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Photovoltaikanlagen rechnen sich oftmals etwas schneller, weil der überschüssige Strom ins Netz eingespeist werden kann und vergütet wird. Für eine Anlage mit einer Leistung bis 10 Kilowatt, die im Juni 2016 in Betrieb genommen wird, beträgt die Einspeisevergütung 12,31 Cent je Kilowattstunde (kWh). Die Vergütung ab Juli wird Ende Juni von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Andererseits wird die Installation einer solarthermischen Anlage besser gefördert, allein durch das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien mit bis zu 3.500 Euro. In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Landesmittel. Letztlich muss die Wirtschaftlichkeit also immer im Einzelfall berechnet werden.

Voraussetzung für beide Systeme sind geeignete Dachflächen: ausreichend groß, möglichst wenig verschattet und nach Süden, eventuell auch Osten oder Westen, ausgerichtet. Eine Photovoltaikanlage kommt infrage, wenn ein möglichst großer Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird, da die eingesparten Kosten je kWh deutlich über der Einspeisevergütung liegen. Das ist vor allem bei einem jährlichen Strombedarf ab etwa 2.500 kWh der Fall. Weiter erhöhen lässt sich der Anteil des selbst verbrauchten Stroms mit einem Batteriespeicher. Achtung: Bei sehr großen Photovoltaikanlagen ab 10 Kilowatt Leistung muss für den selbst verbrauchten Strom die Umlage nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz gezahlt werden. Sie sind damit für Privathaushalte meistens weniger wirtschaftlich.

Solarthermie ist für Haushalte ab etwa drei bis vier Personen geeignet – in kleineren Haushalten ist der Warmwasserverbrauch häufig zu gering. Die Anlage ist vor allem dann sinnvoll, wenn sie einen erheblichen Teil des Warmwasserbedarfs decken kann. Bei Anlagen zur Heizungsunterstützung muss die Größe der Anlage am Wärmebedarf orientiert sein – Pauschalangebote ohne Berücksichtigung des Objekt-Wärmebedarfs sind nicht empfehlenswert.

Wer sich für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage interessiert, sollte sich vor der Entscheidung fachkundig und unabhängig beraten lassen, denn eine schlecht geplante oder installierte Anlage amortisiert sich langsamer oder spart im schlimmsten Fall dauerhaft kein Geld ein. Dachsituation, Energiebedarf und Fördermöglichkeiten sollten von einem neutralen Experten geprüft werden. Angebote dazu gibt es beispielsweise bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Dort finden auch Verbraucher Hilfe, die bereits eine Solarthermieanlage installiert haben und wissen möchten, ob diese effizient arbeitet.

Anmeldungen für einen Solarwärme-Check für 40 Euro nimmt die Verbraucherzentrale unter der Terminhotline 0211 – 33 996 555 entgegen. Die Energieberaterin oder der Energieberater ruft dann zur Terminvereinbarung zurück. Eine persönliche Beratung auch zu allen weiteren Themen der Energieberatung kann in der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Bad Lippspringe , Arminiuspark 11 (Prinzenpalais) unter Telefon 05252 26149 oder energieberatung@bad-lippspringe sowie unter der kostenlosen Rufnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. Je 30 Minuten kostet die Beratung 5,00 Euro.

Der nächste Beratungstermin von Dipl.-Ing Werner Tegeler im Prinzenpalais in Bad Lippspringe ist am Mittwoch, 7. September, zwischen 18.00 und 20.00 Uhr. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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