Bielefeld – Die Polizei Bielefeld hat die Vorfälle in der Silvesternacht im Neuen Bahnhofsviertel in einer Ermittlungsgruppe aufgearbeitet. Hiernach ergibt sich, nach jetzigem Stand, folgendes Bild:
Die Ermittlungsgruppe bearbeitet insgesamt 20 Strafverfahren. Es handelt sich um fünf Sexualstraftaten, von denen sich vier als Beleidigung auf sexueller Grundlage und ein Sachverhalt als sexuelle Nötigung durch eine Gruppe darstellen. Weiterhin werden elf Verfahren wegen Diebstahlsdelikten bearbeitet, wobei in vier Verfahren wegen Taschendiebstahls und in sieben Verfahren wegen anderer Diebstahlsdelikte ermittelt wird. Daneben erstrecken sich die Ermittlungen noch auf drei Körperverletzungsdelikte und einen Hausfriedensbruch zum Nachteil einer Diskothek.
Die Ermittlungen zu den Sexualdelikten sind noch nicht abgeschlossen. Bis jetzt konnten für keine der Taten Täter ermittelt bzw. wieder erkannt werden. Der von der Polizei über die Medien beworbene Aufruf sowohl persönlich bei der Polizei, wie auch über das Internet Portal des BKA Videos und Bilder aus der Silvesternacht zur Verfügung zu stellen, wurde bis zum 01.02.2016 nicht genutzt.
Zu den übrigen Delikten: Im Zusammenhang mit dem Hausfriedensbruch zum Nachteil einer Diskothek, wurden drei Männer mit nordafrikanischer Herkunft am 24.01.2016 wieder erkannt und identifiziert. Zu den Diebstahlsdelikten sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Diese beziehen sich insbesondere auf den Verbleib von entwendeten Smartphones. Bis jetzt konnten hierzu drei Tatverdächtige ermittelt werden. Hiervon waren zwei Tatverdächtige durch so genanntes „Antanzen“ aufgefallen. Auch diese drei Tatverdächtigen sind Migranten aus Nordafrika.
Die Einsatzsituation für die Polizei in der Silvesternacht wurde ebenfalls nochmals bewertet.
Grundlage der Einsatzplanung, inklusive der erforderlichen Kräfte, waren die Erfahrungen aus den Vorjahren. Am Boulevard kam es in der Zeit vom 31.12.2015, 20:00 Uhr bis 01.01.2016, 07:00 Uhr, zu 10 Einsatzanlässen. Hinweise auf Sexualdelikte wurden von den anwesenden Beamten nicht wahrgenommen bzw. nicht als solche klassifiziert. Der Vorwurf, von Anzeigenaufnahmen abgeraten zu haben, konnte in den Ermittlungen weder bestätigt noch ausgeräumt werden. Auf dem Boulevard hielten sich in Spitzenzeiten 150 – 200 Personen mit Migrationshintergrund auf. Diese Gesamtzahl setzte sich aus unterschiedlichen Kleingruppen zusammen. Den Personen wurde der Zutritt zu Diskotheken verwehrt, da sie keine Ausweispapiere vorzeigen konnten. Dadurch kam es im öffentlichen Raum des Boulevards zu einer Konzentration von unzufriedenen Personen mit Migrationshintergrund.
Dreimal versuchten Migrantengruppen, in der Spitze 50 – 60 Personen, in Diskotheken zu gelangen und Türsteher zu überlaufen. Nach Eintreffen der Polizeikräfte wurden den anwesenden Personen Platzverweise erteilt, denen sie Folge leisteten. Das versuchte Eindringen wurde durch die Staatsanwaltschaft als Hausfriedensbruch bewertet, drei Täter am 24.01.2016 wiedererkannt und identifiziert.
Als größtes Gefahrenpotential zum Jahreswechsel stellte sich den Beamten das teilweise unkontrollierte Abbrennen von Pyrotechnik durch alkoholisierte Personen in der Menschenmenge dar. Hier galt es, entschlossen zur Gefahrenabwehr einzuschreiten. Dieses wurde durch eine Dauerpräsenz in der Zeit von 23:25 Uhr bis 02:10 Uhr gewährleistet.
Gesamtbetrachtung: Das Deliktsaufkommen in der Silvesternacht lag oberhalb der bisherigen Erfahrung von vorausgegangenen Silvesternächten, entsprach aber nicht der teilweise in der Öffentlichkeit dargestellten Dramatik. Erst nach Aufforderung über die Medien wurden der Polizei Sachverhalte angezeigt, die als Sexualstraftaten bewertet wurden. Diese Bewertung wird auch dadurch gestützt, dass bis heute keine Videos oder Bilder zu den Vorkommnissen in der Silvesternacht auf den beschriebenen Wegen der Polizei zur Verfügung gestellt wurden. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Konsequenzen: An den Wochenenden im Januar und auch weiterhin setzt die Polizei auf verstärkte polizeiliche Präsenz auf dem Boulevard und in der Innenstadt. Die neuesten Entwicklungen, insbesondere das Auftreten von sogenannten Bürgerwehren, werden von der Polizei in Einsatzkonzepten berücksichtigt. Gegen Personen, die in dieser Form bereits tätig wurden, wurden zahlreiche Platzverweise ausgesprochen. Nachdem sie mehrfach in dieser Form in Erscheinung getreten sind, erhielten sechs Personen inzwischen ein vier wöchiges Aufenthaltsverbot für den Boulevard für die Nächte Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag. Bei vierzehn Personen wurden Gefährderansprachen durchgeführt. Die Polizei wird weiterhin, mit niedriger Einschreitschwelle, konsequent alle rechtlichen Maßnahmen ausschöpfen, die zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in der Innenstadt, einschließlich des Boulevards, erforderlich sind. An einem Runden Tisch mit Vertretern der Gastronomie, dem Eigentümer der Immobilien, der Stadt Bielefeld, der Bundespolizei und der Polizei Bielefeld, werden weitere Verbesserungen zur Erhöhung der Sicherheit am Boulevard erörtert. Die Voraussetzungen für eine Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Boulevards liegen, nach aktueller Bewertung, nicht vor. Weitere Möglichkeiten privater Videoüberwachung werden durch die Gastronomiebetriebe geprüft
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