Bielefeld – Bald ist Ferienzeit und die Autobahnen werden wegen des Ferienreiseverkehrs voll. Viele Autofahrer denken dabei nicht an die Rettungsgasse auf Autobahnen. Dies kann zu unnötigen, sowie gefährlichen Verzögerungen bei der Versorgung von Verletzten und der Räumung von Unfallstellen führen.
Eine Rettungsgasse funktioniert, wenn alle Autofahrer sich an die Vorschrift halten und sich der Situation bewusst sind. Schon bei stockendem Verkehr und nicht erst, wenn die Fahrzeuge dicht hintereinander stehen, muss an die Bildung einer Rettungsgasse gedacht werden.
“Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.” (§ 38 Abs. 1, Verstoß 20 EUR, § 11 Abs. 2 StVO, Verstoß 20 EUR)
Wenn der Verkehr sich verlangsamt oder Sie auf ein Stauende zufahren, beachten Sie bitte folgendes:
- Verringern Sie die Geschwindigkeit und halten Sie Abstand zum Vordermann, damit Sie noch reagieren und rangieren können.
- Lenken Sie Ihr Fahrzeug bereits in die entsprechende Richtung. Stehen die Fahrzeuge bereits zu dicht hintereinander, ist es nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu machen.
- Befinden Sie sich auf dem linken Fahrstreifen einer mehrspurigen Straße, weichen Sie nach links aus. Fahren Sie auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen, so weichen Sie nach rechts aus.
- Halten Sie Ihr Fahrzeug parallel zur Fahrtrichtung, damit das Heck nicht in die Rettungsgasse hineinragt.
- Halten Sie die Rettungsgasse so lange frei, bis der Stau sich aufgelöst hat und der Verkehr wieder rollt.
- Nach dem ersten Einsatzfahrzeug folgen in der Regel noch Weitere, die den Platz der Rettungsgasse benötigen.
Rückfragen bitte an:
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Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Friedhelm Burchard (FB), Tel. 0521/545-3023
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
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