Bielefeld – Bielefeld-Mitte – Ein Mitarbeiter eines Supermarktes stoppt am Montag, 15. Juni 2015 eine Frau, die offensichtlich trotz Alkoholgenusses mit einem Kleinkraftrad losfahren will.
Die 48-jährige Bielefelderin benutzte bereits auf dem Hinweg zu dem Supermarkt, an der August-Bebel-Straße in Höhe der Hermannstraße, ihren Roller. Dem 40-jährigen Angestellten fiel die Rollerfahrerin in dem Markt besonders auf. Sie schwankte beim Gehen und trug während des Einkaufens ihren Motorradhelm auf dem Kopf. Gegen 18:22 Uhr verließ sie das Geschäft und beabsichtigte mit ihrem Roller weiterzufahren. Der Marktmitarbeiter hielt sie davon ab und informierte die Polizei. Gegenüber den Beamten bestritt sie, gefahren zu sein. Eine Freundin habe den Roller zum Markt gesteuert. Die Zeugenaussage und eine Videoaufzeichnung belegten das Gegenteil. Nach einem Alkohltest, der positiv verlief, wurde der Frau eine Blutprobe entnommen. Die Polizisten ermittelten, dass die Rollerfahrerin seit April 2015 nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Sie erhielt eine Verkehrsstrafanzeige. Das Kleinkraftrad blieb an dem Markt stehen – der Frau verboten die Beamten die Weiterfahrt.
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