Bielefeld – MK / Bielefeld / Stadtgebiet – Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnen vor unseriösen Dienstleistern, die ihren Service an der Haustür anbieten. In Bielefeld sind bislang keine Betrugsopfer bekannt. Die Polizei Bielefeld und die Verbraucherzentrale Bielefeld unterstützen die landesweite Kampagne mit praktischen Tipps für Hauseigentümer.
Die erste reguläre Frist zur Kanaldichtheitsprüfung, die private Hauseigentümer in Wasserschutzgebieten bis Ende des Jahres beachten müssen, ruft auch Kanalhaie auf den Plan: Unseriöse Rohrsanierer scheren sich hierbei nicht um den speziellen Geltungsbereich, sondern rufen wahllos an, klingeln an der Haustür oder überrumpeln arglose Hauseigentümer in der Kneipe mit dem dringenden Rat, schnell noch von ihnen fristgerecht eine Zustands- und Funktionsprüfung ihrer privaten Abwasserleitung durchführen zu lassen. Die vorgeschriebene Prüfung könne mit Hilfe einer speziellen Kanal-TV-Untersuchung samt Bescheinigung zum Schnäppchenpreis von 59 Euro durchgeführt werden – so lautet meist die drängende Empfehlung. „Machen sich die vermeintlichen Fachfirmen dann mit Gerätschaften und Kamera an der Abwasseranlage des Hauses zu schaffen, überraschen sie die Eigentümer etwa mit der Nachricht, die Leitungen seien marode und dringend sanierungsbedürftig“, schildert Bettina Willner, Umweltberaterin bei der Verbraucherzentrale in Bielefeld die gängige Masche windiger Kanalsanierungsfirmen auf Kundenfang. „Hauseigentümer sollten sich nicht überrumpeln lassen! Vor der Auftragserteilung sollten immer mehrere schriftliche Angebote eingeholt und zur Prüfung ausreichend Zeit erbeten werden. Wenn Kanalhaie an der Haustür massiv zur Auftragserteilung drängen oder gar drohen, sollten Betroffene die Polizei über die Notrufnummer 110 rufen“, rät Kriminalhauptkommissar Knut Packmohr vom Kriminalkommissariat Kriminalprävention und Opferschutz des Polizeipräsidiums Bielefeld. Gemeinsam wollen die Polizei und die Verbraucherzentrale NRW mit dem Projekt Kanaldichtheit den gewieften Kanalhaien das unseriöse Handwerk legen. Ratsuchenden werden hilfreiche Tipps gegeben, um unerwarteten Attacken mit der richtigen Gegenwehr zu begegnen: – Prüffrist bis Ende des Jahres nicht für alle: Um Schäden für Haus und Umwelt zu vermeiden, müssen in Wasserschutzgebieten Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und die vor 1965 verlegt wurden sowie Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden, bis Ende 2015 von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden. Später installierte Leitungen in Wasserschutzgebieten unterliegen einer Prüffrist bis Ende 2020. Werden bei der Prüfung große Schäden festgestellt, sind diese kurzfristig zu sanieren; bei mittelgroßen Schäden innerhalb von zehn Jahren. Außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt: Leitungen für industrielles oder gewerbliches Abwasser sind bis Ende 2020 zu prüfen. Für andere Abwasserleitungen besteht in Bielefeld keine Frist, aber Hauseigentümer müssen gleichwohl für eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung ihrer Leitungen sorgen. – Nur Angebote anerkannter Betriebe vergleichen: Mit der Überprüfung von Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten dürfen nur Betriebe beauftragt werden, deren sachkundige Mitarbeiter eigens in einer „NRW-Liste“ im Internet verzeichnet sind – unter www.sadipa.it.nrw.de/sadipa. Soweit ein Unternehmen hier nicht aufgeführt ist, ist davon auszugehen, dass es die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt und die zuständigen Stellen in der Kommune die Prüfung nicht anerkennen werden. Den verlockenden Schnäppchenpreisen an Haustür und Telefon zum Trotz: In einen Angebotsvergleich sollten deshalb nur Betriebe einbezogen werden, die auch auf „NRW-Liste“ verzeichnet sind. Denn ansonsten muss die gesetzlich vorgeschriebene Funktionsprüfung wiederholt und damit noch einmal bezahlt werden. – Massivem Druck widerstehen: Dubiose Firmen versuchen bisweilen mit Finten und sogar Täuschungen, die Konkurrenz auszustechen, um an einen Auftrag zu kommen und den geforderten Rechnungsbetrag möglichst sofort zu kassieren. Wer sich hierbei stark unter Druck gesetzt fühlt, sollte bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Hierzu ist es ratsam, die Kontaktdaten der Kanalfirma zu kennen und den Sachverhalt in allen Einzelheiten – vom Auftreten der Firma über Auftragsvergabe, Druck oder Täuschung – schildern zu können. Auch die Benennung eines Zeugen oder Fotos von den vorgenommenen Arbeiten können für die weitere Strafverfolgung dienlich sein. – Vorsicht bei Zusatzarbeiten: Manche Unternehmen haben neben einer Funktionsüberprüfung auch noch fragwürdige Folgedienstleistungen im Angebot. Dazu zählt etwa das überflüssige Auskleiden von Leitungen. Oder sie täuschen gravierende Schäden vor, die nicht existieren, nur um sie gegen teures Geld scheinbar zu beseitigen. Hände weg von spontanen Auftragsvergaben! Auf jeden Fall sollten Betroffene sich erst eine Videoaufnahme mit den erkannten Schäden zeigen lassen. – Auftrag und Vertrag widerrufen: Eigentümer, die in den eigenen vier Wänden mit ungutem Gefühl eine Unterschrift unter einen Prüf- oder Sanierungsauftrag gesetzt haben, können Schlimmeres oft verhindern, wenn sie den Vertrag binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses schriftlich widerrufen – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Wurde den Betroffenen keine gesonderte Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt, bleiben ihnen noch 12 Monate und 14 Tage Zeit für einen Widerruf. Hilfreiche Informationen hat auch der kostenlose Flyer „Das Geschäft mit Ihrer Abwasserleitung“ parat. Erhältlich in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Hier weiß man auch rechtlichen Rat, um aus einem dubiosen Vertrag auszusteigen. Rechtsrat gibt es auch beim Verbrauchertelefon Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW, Telefon 0211/38 09 300 – und zwar montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr. Einen Notruf in einer akuten Drucksituation nimmt die Polizei unter 110 entgegen. Strafanzeigen können jederzeit in allen
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