Bielefeld – Eine junge Bielefelderin bemerkt am Mittwoch, 17. Juni 2015 ein Fußgänger-Rotlichtsignal zu spät und verletzt sich leicht bei einem Anstoß mit einem Pkw.
Eine 62-jährige Fahrerin eines Ford Ka fuhr auf der Otto-Brenner-Straße, in Richtung Heeper Straße, auf die Kreuzung Oldentruper Straße zu. Die Ampel zeigte für sie gegen 15:00 Uhr grünes Licht und sie überquerte die Oldentruper Straße. Vor der Bielefelderin tauchte plötzlich von der Mittelinsel aus eine junge Inlinerin von links auf. Die 17-jährige Bielefelderin beabsichtigte, an der Kreuzung die Otto-Brenner Straße in Richtung Oldentrup zu überqueren. Die Fußgängerampel über die Fahrstreifen der Otto-Brenner-Straße Richtung Sieker zeigte grünes Signallicht. Sie fuhr bis zur Mittelinsel und erkannte zu spät, dass ihr die gegenüberliegende Fußgängerampel Rotlicht anzeigte. Sie rollte auf die Fahrbahn, verlor das Gleichgewicht und stieß leicht an den Ford Ka. Die Autofahrerin hatte im letzten Moment noch voll gebremst. Durch den Sturz auf die Fahrbahn verletzte sich die Inline-Fahrerin leicht an den Unterarmen. Ein Rettungswagen fuhr sie in ein Bielefelder Krankenhaus. Polizeibeamte erkannten eine Delle und Kratzer an der Motorhaube des Pkw als Unfallbeschädigungen. Sie schätzten den Sachschaden auf 400 Euro.
Die Polizei weist daraufhin, dass Inline-Fahrer und Skateboard-Fahrer rechtlich gesehen als Fußgänger eingestuft werden. Deshalb besteht eine Benutzungspflicht von Gehwegen. Radwege dürfen nicht befahren werden. Auch wenn sie oft schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind, sollten sie die Sportgeräte sicher beherrschen und auf mögliche spontane Bremsmanöver eingestellt sein. An Gefahrenstellen sollte die Geschwindigkeit rechtzeitig verlangsamt werden. Freiwillig angelegte Schutzausrüstung und ein Helm können Unfallfolgen mindern.
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