Bielefeld – Am Donnerstag, 18.06.2015, führte der Verkehrsdienst und die Verkehrssicherheitsberater der Polizei Bielefeld einen Mottotag zum Thema „Rücksicht auf schwache Verkehrsteilnehmer – Fußgänger und Radfahrer haben keine Knautschzone“ durch. Dabei wurden gezielte Kontrollen zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern durchgeführt.
Nachmittags wurde zunächst an dem Unfallbrennpunkt Engersche Straße/ Niederfeldstraße der gesamte Verkehr gezielt beobachtet. Fehler beim Abbiegen von der Engerschen Straße in die Niederfeldstraße konnten nicht festgestellt werden. Die Verkehrssicherheitsberater führten etwa 40 Gespräche mit Fahrzeugführern, die ohne Auffälligkeiten in die Niederfeldstraße abgebogen waren, um das Gefahrenbewusstsein für den Unfallschwerpunkt zu schärfen.
Es wurden aber auch Fahrzeugführer gestoppt, die die dortige Ampel nicht beachteten. In einem Fall fuhr ein Fahrzeugführer bei Rot, obwohl sich Fußgänger bereits auf der Fahrbahn befanden. Dabei handelt es sich um eine besonders gefährliche Ordnungswidrigkeit, die mit mindestens 200 Euro Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet wird.
Ein Fahrzeugführer aus der Niederfeldstraße fuhr so weit in den Kreuzungsbereich ein, dass ein Radfahrer behindert wurde. Der Pkw-Fahrer musste ein Verwarngeld zahlen.
Es ereigneten sich darüber hinaus drei weitere kuriose Vorfälle: Der Fahrer eines Porsche Boxster fiel den Beamten auf, weil er ohne angelegten Sicherheitsgurt unterwegs war und gleichzeitig telefonierte. Auf Vorhalt gab der Porschefahrer an, dass er gerade angerufen und vor der Polizeikontrollstelle gewarnt worden war.
Ein mit fünf erwachsenen Personen und zwei Kindern überbesetzter BMW fiel auf der Engerschen Straße auf und wurde ebenfalls angehalten. Auch ein Säugling befand sich, nicht gesichert, auf dem Arm eines Insassen. Die Rückhalteeinrichtungen der Kinder befanden sich im Kofferraum. Eine Anzeige folgt.
Ein alter VW Buli wurde ebenfalls kontrolliert. Der Fahrer kam dem Spezialisten für Drogenerkennung beim Verkehrsdienst auffällig vor. Durchgeführte Prüfungen erhärteten den Verdacht auf Drogeneinfluss am Steuer. Auf Anordnung eines Richters wurde dem Verdächtigen eine Blutprobe entnommen, eine Anzeige wurde erstattet.
Anschließend wurde der Bereich Heeper Straße/ Lohbreite sowie Heeper Straße/ Trachtenweg genauer überwacht. Auch hier fiel dem Fachmann für Drogenerkennung ein Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss auf. Dieser wurde positiv auf THC getestet. Auch hier folgte eine Blutprobe und eine Anzeige. Viermal wurde dort fehlerhaft durch Fahrzeugführer abgebogen, es wurden Verwarngelder erhoben.
Die Maßnahmen des Mottotages zusammengefasst:
– circa 40 verkehrsdidaktische Gespräche ohne vorangegangene Verstöße, – 2 Drogenverstöße (OWi) am Steuer, 2 Blutproben, – 11 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen (Rotlicht, Handy, Kinder nicht gesichert), – 42 Verwarnungsgelder (Fehler beim Abbiegen, Gurt, sonstige Mängel).
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